13. Mai 2022
Weitverbreitete Armut und steigende Mieten sorgen in Duisburg seit Jahren für eine anhaltend hohe Anzahl von Zwangsräumungen. Der Verlust der Wohnung bedeutet einen schwerwiegenden Einschnitt in das Leben. In der Sozialgesetzgebung wird in dem Fall von einer sozialen Notlage gesprochen. Betroffene haben häufig nur eine geringe Selbsthilfemöglichkeit, um einer Räumung zu entgehen.
Wir bitten um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
Gez. Carmen Hornung-Jahn
Antwort der Verwaltung:
1. Nach Information des Hilfesegments Unterbringung innerhalb der Fachstelle für Wohnungsnotfälle, wurden 699 Räumungstermine von den Gerichtsvollziehern anberaumt. Die
Anzahl der vor Räumung wieder eingestellten Termine belief sich nach hiesiger Kenntnis auf 41 Fälle.
2. Erfahrungsgemäß basieren in weit über 90 % aller in der Fachstelle bekannten Räumungsfälle auf Mietrückstände. Zwangsräumungen aufgrund von Eigenbedarfskündigungen und
vertragswidrigem Verhalten werden erst mit Festsetzung des Räumungstermins in der Fachstelle bekannt.
3. Von den 699 angesetzten Räumungsterminen im Jahre 2021 entfielen 410 auf Einpersonenhaushalte und 289 auf Mehrpersonenhaushalt. Bei den Mehrpersonenhaushalten waren 86
Fälle Alleinerziehende, 45 Fälle Paare ohne Kinder, 121 Fälle Paare mit Kindern und 37 Fälle sonstige Familienkonstellationen.
4. In 485 Fällen waren Vermietergesellschaften involviert, in 214 Fällen private Vermieter*innen.
5. Im Jahr 2021 wurden 220 Mietschuldübernahmen bewilligt. Grundsätzlich wird diese Leistung dann bewilligt, wenn vorhandener Wohnraum hierdurch tatsächlich erhalten
werden kann. Im Regelfall erfolgt nur in diesen Fällen die formale Antragstellung auf Übernahme von Mietrückständen nach den Sozialgesetzbüchern II oder XII. Im Vorfeld der Mietschuldübernahme ist
die Intention der Fachstelle auch, den Betroffenen im Rahmen der Hilfe zur Selbsthilfe eigene Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Eine formale Antragstellung ist hiermit noch nicht verbunden. Die
Anzahl der formal abgelehnten Anträge liegt bei ca.11 Fällen.
6. Alle von Wohnungslosigkeit betroffenen Personen erhalten grundsätzlich durch die Fachstelle für Wohnungsnotfälle ein Unterbringungsangebot.
7. Nicht in allen der Fachstelle bekanntgewordenen Fällen mit Zwangsräumung, ist eine Kontaktaufnahme der Betroffenen zur Fachstelle erfolgt. Viele Versuche scheitern an
der Erreichbarkeit des Personenkreises. Wird dieser erreicht, ist es eine Mitwirkung zur Abwendung des Wohnungsverlustes nicht die zwangsläufige Folge. Bei allen bekanntgewordenen Wohnungsnotfällen
liegt die Quote derer die nicht mitwirken oder den Kontakt abbrechen bzw. nicht zustande kommen lassen bei ca. 31%. Im Jahr 2021 lag die Gesamtzahl der von Wohnungslosigkeit bedrohten Haushalte bei
1.681, d.h. zu 511 Haushalte konnte entweder kein Kontakt hergestellt werden oder sie wirkten nicht mit.
8. Bei Fällen mit einer Zwangsräumung lag der Anteil der Menschen mit einer ausländischen Nationalität bei 39%.
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