Betreff: Gleichstellungsplan der Stadt Duisburg vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2027 hier: Maßnahme 4.1.1 Anlaufstelle für Diskriminierungsfragen

22. März 2024

Ingrid Jost

Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung am 28.11.2022 dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Duisburg, gültig vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2027, einstimmig zugestimmt. In diesem Gleichstellungsplan sind auch Maßnahmen zur Diskriminierungssensibilität (Punkt 4.1) definiert. Eine der definierten Maßnahmen (Punkt 4.1.1) bezieht sich auf die Gründung einer Anlaufstelle für Diskriminierungsfragen beim Referat für Gleichberechtigung und Chancengleichheit.

  1. Ist diese Stelle bereits gegründet?
  2. Wie viele Rat- und Unterstützungsuchende haben sich gemeldet?
  3. Werden die Diskriminierungsfälle dokumentiert?
  4. Wurde ein Monitoringsystem aufgebaut?
  5. Wird ein regelmäßiger Bericht dem Gleichstellungsausschuss vorgelegt?

 

Gez. Ingrid Jost

 

 

 

Beantwortung der Anfrage

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen zur Anlaufstelle für Diskriminierungsfragen (DS – 24-0331) folgendermaßen:


1. Diese Stelle ist mit dem einstimmigen Beschluss im Rat am 28.11.2022 über
den Gleichstellungsplan, der vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2027 gültig ist,
eingerichtet. Sie ist ausschließlich für die Beschäftigten der Stadtverwaltung
Duisburg zuständig. Die Zuständigkeit für diese Anlaufstelle ist laut dem
Gleichstellungsplan dem Referat für Gleichberechtigung und
Chancengleichheit zugewiesen.
2. Eine Statistik wird erhoben.
3. Die Diskriminierungsfälle werden dokumentiert.
4. Im Rahmen der Evaluierung des Gleichstellungsplans, die gemäß § 5 Abs. 7
LGG NRW nach spätestens zwei Jahren zu erfolgen hat.
5. Im Rahmen der Evaluierung

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