22. März 2024
Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung am 28.11.2022 dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Duisburg, gültig vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2027, einstimmig zugestimmt. In diesem Gleichstellungsplan sind auch Maßnahmen zur Diskriminierungssensibilität (Punkt 4.1) definiert. Eine der definierten Maßnahmen (Punkt 4.1.1) bezieht sich auf die Gründung einer Anlaufstelle für Diskriminierungsfragen beim Referat für Gleichberechtigung und Chancengleichheit.
Gez. Ingrid Jost
Beantwortung der Anfrage
Die Verwaltung beantwortet die Fragen zur Anlaufstelle für Diskriminierungsfragen (DS – 24-0331) folgendermaßen:
1. Diese Stelle ist mit dem einstimmigen Beschluss im Rat am 28.11.2022 über
den Gleichstellungsplan, der vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2027 gültig ist,
eingerichtet. Sie ist ausschließlich für die Beschäftigten der Stadtverwaltung
Duisburg zuständig. Die Zuständigkeit für diese Anlaufstelle ist laut dem
Gleichstellungsplan dem Referat für Gleichberechtigung und
Chancengleichheit zugewiesen.
2. Eine Statistik wird erhoben.
3. Die Diskriminierungsfälle werden dokumentiert.
4. Im Rahmen der Evaluierung des Gleichstellungsplans, die gemäß § 5 Abs. 7
LGG NRW nach spätestens zwei Jahren zu erfolgen hat.
5. Im Rahmen der Evaluierung