23. März 2022
Der Ausschuss möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert in Zukunft die Gefahrensituation auf der Jägerstraße und dem Flutweg durch den Schwerlastverkehr zu unterbinden.
Begründung:
Die Jägerstraße wird von LKW vielfach als Schleichweg genutzt. Es ist immer wieder zu beobachten, dass es durch die starke Belastung der Straße durch schwere LKW zu gefährlichen Situationen kommt. Die Straße wird in weiten Teilen am Straßenrand beparkt, was den Straßenquerschnitt so weit einschränkt, dass ein Begegnungsverkehr nicht mehr möglich ist. Durch die sozialen Medien lief kürzlich ein Foto, das zeigt, wie die LKW-Fahrer mit dieser Situation umgehen: Anstatt den Gegenverkehr abzuwarten weichen sie mit ihren schweren Fahrzeugen auf den begleitenden baulichen Rad- und Gehweg aus. Im Bereich der Schutzstreifen für den Radverkehr werden Überholabstände nahezu ständig ignoriert.
Am Flutweg liegen mehrere Schulen, für deren Schüler vor einigen Jahren ebenfalls ein Schutzstreifen in Mindestbreite (anstatt der Regelreite) angelegt worden ist. Dieser Schutzstreifen entspricht nicht mehr den heutigen Vorgaben. Es fehlt z.B. der Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr. Außerdem führt die geringe Gesamtbreite der Fahrbahn dazu, dass selbst im Begegnungsfall zweier PKW dieser Schutzstreifen von den Autofahrern mitgenutzt wird. Noch gefährlicher wird es auch hier mit LKW. Es ist ständig zu beobachten, dass Radfahrende auch bei Gegenverkehr überholt werden. Der Abstand zwischen Fahrzeugkante und dem linken Lenkerende des Fahrrads beträgt dann statt der vorgeschriebenen 1,5 Meter nur wenige Zentimeter.
Eine Lösung in beiden Fällen wäre eine andere Lenkung des Schwerlastverkehrs und eine Sperrung von Jägerstraße und Flutweg für LKW. Sollte das abgelehnt werden, sind andere Maßnahmen anzuwenden wie z.B. eine häufigere Verkehrsüberwachung und am Flutweg die Einrichtung eines Überholverbots für einspurige Fahrzeuge mit dem neuen Verkehrszeichen Z 277.1 „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“.
Gez. Herbert Fürmann
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