23. August 2022
Der Umweltausschuss möge beschließen:
Die Verwaltung wirkt darauf hin, dass die Dachflächen sämtlicher städtischer Gebäude - soweit statisch möglich - gegen eine symbolische Pacht privaten Anlegern, insbesondere regionalen Energiegenossenschaften, für die Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Verfügung gestellt wird.
Begründung:
Die Notwendigkeit des forcierten Ausbaus erneuerbarer Energien ist mittlerweile unumstritten. Laut Klimaschutzkonzept 2017 waren damals von den potenziellen Flächen für Photovoltaik lediglich 0,6 % realisiert. Laut Auskunft der Verwaltung scheitert der an sich lukrative Ausbau durch die Stadt an den begrenzten Investitionsmitteln Duisburgs als HSK-Kommune. Die bevorzugte Vergabe an regionale Bürgerenergiegenossenschaften würde die Chance für den Verbleib der Wertschöpfung vor Ort verbessern.
Gez. Detlef Feldmann
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