27. Januar 2020
Der Umweltausschuss möge beschließen:
Die Verwaltung der Stadt untersucht alle städtischen Liegenschaften, ob auf deren Dächern oder Fassaden Solaranlagen errichtet werden können, um mit dem dadurch erzeugten el. Strom die jeweiligen Gebäude selbst zu versorgen, wenn der Bedarf dort gegeben ist. Der Auftrag zur Errichtung soll an die Stadtwerke Duisburg gehen. Die Stadt oder das jeweilige städtische Amt übernimmt dann durch einen Pachtvertrag die Anlage, so dass der Besitzer mit dem Endverbraucher zusammenfällt und Eigenversorgung vorliegt.
Begründung:
Im Klimaschutzkonzept „Duisburg Nachhaltig“, S. 56 wird das enorme Ausbaupotential an solarer Energiegewinnung hervorgehoben (bisher erst 0,6 % genutzt!). Auf vielen Gebäuden der Stadt und von Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, befindet sich noch keine PV-Anlage, obwohl dies möglich und sinnvoll wäre. Der in den letzten Jahren immer weiter gefallene Preis für Solaranlagen macht nun auch den Betrieb in West– und Ostausrichtung wirtschaftlich, so dass gerade in den Zeiten, in denen el. Energie in öffentlichen Gebäuden benötigt wird, je nach Wetter, PV-Strom zusätzlich zum Strom aus dem Netz genutzt werden kann. Nach EEG-Gesetz (2017) entfallen bei Eigenversorgung Netzentgelte und Stromsteuer, die EEG-Umlage (§ 61) fällt nur mit 40% an (s. Energieagentur RLP, Geschäftsmodelle mit PV-Anlagen 2017, DIFU – Seminar „Photovoltaik auf kommunalen Dächern“ Berlin, 17.9.2019). Dadurch macht sich die Investition für die Stadt Duisburg schnell bezahlt und wird bereits mittelfristig den Etat entlasten. Befinden sich die Photovoltaikanlagen an Schulen kann dies der Ausbildung dienen, SchülerInnen können sich an Aufstellung und Wartung beteiligen.
Beratungsergebnis
Ratsherr Krossa, SPD, stellte folgenden Ergänzungsantrag: Nur bei Neubauten und bei Sanierungen von Gebäuden soll grundsätzlich geprüft werden, ob PV-Anlagen auf den Dächern installiert werden können. Des Weiteren solle von der Verwaltung geklärt werden, wie die Stromabrechnung durchzuführen sei.
Herr Dr. Scharfenort, beratendes Mitglied, erkundigte sich, ob die Stadt bereits eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt habe.
Er gab Folgendes zu Protokoll:
https://www.energieagentur.nrw/eanrw/projekt_des_monats_oktober_2017
Herr Ungeheuer, beratendes Mitglied, wies auf die großen Kostenvorteile und den ökologischen Wert der o. g. PV-Anlagen hin.Er sei der Meinung, dass auch viele Denkmalschutzauflagen kompatibel mit PV-Anlagen seien. Daher solle auch bei älteren Gebäuden und auch bei begrünten Dächern die Installation von PV-Anlagen geprüft werden. Er würde begrüßen, wenn dies als Prüfantrag angenommen werden würde.