06. August 2019
Der Umweltausschuss möge beschließen:
Die Verwaltung möge darauf hinwirken, dass bei künftigen Straßenbaumaßnahmen eine wasserdurchlässige Pflasterung der Gehwege erfolgt.
Begründung:
Durch eine wasserdurchlässige Pflasterung bei künftigen Straßenbaumaßnahmen wird bei Starkregenereignissen eine Überlastung des Kanalsystems unwahrscheinlicher und umgebendes Grün (vor allem Straßenbäume) wird besser bewässert.
Gez. Dr. Detlef Feldmann
Beratungsergebnis
Herrn Dr. Feldmann, DIE LINKE, beantragte, zu prüfen, wo eine wasserdurchlässige Pflasterung der Gehwege möglich sei.
Herr Linne, Beigeordneter, antwortete darauf, dass unter Berücksichtigungder Ausschlusskriterien aus dem Merkblatt für versickerungsfähige Verkehrsflächen derzeit nur in sehr begrenztem Umfang eine Pflasterung möglich sei. Es gäbe eine verminderte Belastbarkeit und Nutzungsdauer einer solchen Pflasterung. Auch sei sie recht teuer. Das Zielder Verwaltung derzeit sei, primär die Niederschlagswässer über Mulden und Grünflächen versickern zu lassenund nicht über Pflasterflächen mit einem gefestigten Unterbau.
Aufgrund dieser Aussage hat die Antragstellerinden Antrag zurückgezogen.
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