17. Juli 2019
Der Umweltausschuss möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert eine Satzung zu entwerfen, die für das Fällen von Bäumen auf privaten Grundstücken Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen vorsieht. Die Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen haben den ökologischen Verlust durch die Fällmaßnahmen zu kompensieren.
Begründung:
Die Baumschutzsatzung wurde aufgehoben in der von vielen angezweifelten und inzwischen durch die Fakten widerlegten Hoffnung, die Bürger würden umsichtig und schonend mit dem Baumbestand umgehen. Gleichzeitig wurden die bis dahin geltende Pflicht zu Ersatzpflanzungen oder entsprechenden Kompensationsabgaben aufgehoben. Unwidersprochen entsteht durch die Fällung eines Baumes ein ökologischer Schaden, da seine CO2-mindernde, Feinstaub absorbierende Hitze mildernde und Insekten unterhaltende Funktion unumkehrbar verloren geht. Dass dieser der Allgemeinheit zugefügte Schaden kompensiert werden muss, sollte dem mündigen und umsichtigen Bürger nahe gebracht werden können.
Gez. Detlef Feldmann
Behandlung im Umweltausschuss: Vorberatung
Dafür: Bündnis 90/Die Grünen (2), DIE LINKE (1), Herr Bißling (1)
Dagegen: SPD (10); CDU (5), HSV (1), Herr Keime (1)
Enthaltung: JuDU/DAL (1)
Der Antrag wurde abgelehnt.
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