20. September 2018
Der Ausschuss möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob die „Richtlinien der Stadt Duisburg für die Förderung des Sports und der sportlichen Freizeit
(Sportförderrichtlinien)" wir folgt ergänzt werden können:
Unter Punkt 4.5. „Sachleistungen“ wird der Punkt 4.6 „Notfallkasse für Vereine" hinzugefügt.
Begründung:
Kleinere Vereine haben es häufig schwer, den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten, weil es kurzfristig an finanziellen Mitteln für Bälle, Sportmatten und anderem Gerät
fehlt. Damit in solchen Fällen schnell und unbürokratisch geholfen werden kann, wird eine Notfallkasse in einer noch zu ermittelnden Höhe vorgehalten.
Vor Auszahlung wird unter Einbeziehungen des SSB geprüft, ob diese Vereine alle Fördermöglichkeiten gemäß Sportförderrichtlinie ausgeschöpft haben.
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