02. Februar 2023
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die noch bestehenden Fördermöglichkeiten zu nutzen, um schnellstmöglich die kommunale Wärmeplanung voranzutreiben.
Begründung:
Laut der Deutschen Energieagentur ist die Gebäudeerwärmung für ca. 35% des bundesweiten Endenergieverbrauches verantwortlich. In diesem Bereich ist die Möglichkeit der Kommunen zum Klimaschutz beizutragen, besonders groß (Planung netzgebundener Wärmeversorgung, Einsatz erneuerbarer Energien, siedlungs-/ortsteilgebundene Wärmeplanung und vieles andere). Fördermöglichkeiten sind nach unserer Kenntnis nur gegeben, bis die kommunale Wärmeplanung gesetzlich vorgeschrieben ist. Daher besteht dringender Handlungsbedarf.
Gez. Erkan Kocalar
zurück zu Aktuell
zurück zu Ratsanträge