Kommunale Wärmeplanung

02. Februar 2023

Erkan Kocalar

Der Rat möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, die noch bestehenden Fördermöglichkeiten zu nutzen, um schnellstmöglich die kommunale Wärmeplanung voranzutreiben.

 

Begründung:

Laut der Deutschen Energieagentur ist die Gebäudeerwärmung für ca. 35% des bundesweiten Endenergieverbrauches verantwortlich. In diesem Bereich ist die Möglichkeit der Kommunen zum Klimaschutz beizutragen, besonders groß (Planung netzgebundener Wärmeversorgung, Einsatz erneuerbarer Energien, siedlungs-/ortsteilgebundene Wärmeplanung und vieles andere). Fördermöglichkeiten sind nach unserer Kenntnis nur gegeben, bis die kommunale Wärmeplanung gesetzlich vorgeschrieben ist. Daher besteht dringender Handlungsbedarf.

 

Gez. Erkan Kocalar

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