07. Februar 2022
Der Rat möge beschließen:
Begründung:
Im Jahr 2022 werden viele Duisburgerinnen und Duisburger unter den stark steigenden Energiepreisen leiden. Viele Energieversorger haben ihre Preise schon deutlich erhöht oder werden dies in Kürze umsetzen. Einige Energieversorger haben ihren Kunden gekündigt und diese sind nun automatisch zum Grundversorger gewechselt. Für diese Neukunden gelten teilweise teurere Verträge. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher werden die Preissteigerungen allerdings erst im Laufe des Jahres zu spüren bekommen. Dann erfolgen die Abrechnungen und es drohen Nachzahlungen bzw. deutlich höhere Abschläge.
Von diesen steigenden Energiepreisen sind alle Menschen betroffen. Insbesondere Geringverdiener und Transferleistungsbeziehende trifft es allerdings besonders hart. Daher ist eine Schuldenübernahme für Transferleistungsbeziehende sowie die Anhebung der Nichtprüfungsgrenze für Heizkosten ein erster wichtiger Schritt zur Abfederung der Auswirkungen der stark steigenden Energiepreise.
gez. Carmen Hornung-Jahn
Beratungsergebnis
dafür: die Minderheit (Die Linke., Tierschutz/DAL u. Rh Eidens -Die PARTEI-)
dagegen: die Mehrheit (SPD, CDU, Grüne, AfD, FDP, JuDU, HO u. OB Link)
Der Antrag war damit abgelehnt.
Ratsherr Lütke -Grüne- teilte mit, dass er bisher davon ausgegangen sei, dass der Wärme-bedarf nach Verbrauch bemessen und im Rahmen der Kosten der Unterkunft erstattet werde. Hierfür seien
die Energiekosten nicht relevant. Sofern die Verwaltung seine Annahme bestätige, erübrige sich der Beschlusspunkt 2.
Beigeordnete Neese erklärte, dass die Stromenergiekosten bei Grundsicherungsempfängern aus dem Regelsatzbedarf zu decken seien. Die Heizkosten würden innerhalb
gewisser Grenzen übernommen. In Einzelfällen, bei denen die Grenzen überschritten seien, gebe es Heizkostenüberprüfungs- und Beratungsverfahren.
Ratsherr Lütke -Grüne- wiederholte, dass er bislang davon ausgehe, dass der Preis des Energieträgers irrelevant sei.
Beigeordnete Neese bestätigte die Annahme. Sofern Kosten unangemessen seien, gehe es in eine Beratung um zu prüfen, ob ein Anbieterwechsel erfolgen
könne.
Ratsherr Lütke -Grüne- merkte an, dass seine Fraktion aus dem oben genannten Grund den Antrag ablehnen werde. Hinzu komme, dass es in einigen Fällen, wenn
beispielsweise Kleinkinder im Haushalt lebten, eine Verpflichtung zur Übernahme von Stromschulden bestehe.
Ratsherr Yildirim -Tierschutz/DAL- betonte, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen werde. Seiner Meinung nach müssten Stromschulden für Harz-IV- und
Asyl-Leistungsbezieher*innen im Bedarfsfall durch einen Kredit übernommen werden. Außerdem müsse die Grenze, ab welchem Betrag eine Prüfung erforderlich werde, angehoben werden.
Ratsherr Imamura -AfD- sagte, dass im nicht klar sei, ob der Rat der Stadt an dieser Stelle zuständig sei. Das Thema müsse seiner Meinung nach bei der
Bundesregierung platziert werden.
Oberbürgermeister Link erklärte, dass die grundsätzliche Regelung, welche Sozialleistungen in Deutschland gezahlt würden, vom Bund getroffen würde. Allerdings gebe
es Ausführungsmöglichkeiten für die Kommunen. In Duisburg gebe es eine gemeinsame Einrichtung, wodurch ein kommunaler Spielraum bestehe. Ob sich diesem Thema zugewandt werde sei eine Entscheidung des
Rates der Stadt.
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