Der Rat möge beschließen:
Der Rat der Stadt erwartet, dass die Treuhänderin im Prozess der Gutachtenerstellung für die festzulegenden und umzusetzenden
Restrukturierungsmaßnahmen einige Punkte besonders berücksichtigt. Hierbei ist allen bewusst, dass bei drohender Insolvenz eine Zerschlagung des Konzerns mit katastrophalen Folgen für den Erhalt der
Arbeitsplätze zu erwarten ist. Deshalb sollte die Einhaltung folgender Minimalbedingungen gewährleistet sein:
- Das Ruhrgebiet darf unter dem Strich nicht mit weiteren Arbeitsplatzverlusten belastet werden, betriebsbedingte Kündigungen sind deshalb
auszuschließen. Für nicht vermeidbare Reduzierungen sind Maßnahmen für Fort- und Weiterbildung vorzusehen, um für die betreffenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer neue Perspektiven zu
eröffnen.
- Der Ausbau der Fernwärmeschiene Rhein-Ruhr soll künftig weiterverfolgt und Investitionen in diesem Bereich sichergestellt werden. Ein
Verkauf des für die Ruhrgebietskommunen wichtigen Unternehmens STEAG Fernwärme an private Dritte soll ausgeschlossen werden.
- Der weitere Ausbau von Anlagen und Kraftwerken zur Erzeugung erneuerbarer Energie sollte im Restrukturierungsprozess eine zentrale Rolle
spielen. Der hohe Anteil von Kohlekraftwerken im STEAG-Konzern sollte zugunsten von Anlagen nachhaltiger Energiegewinnung umstrukturiert werden.
- Die vereinbarte schriftliche vierteljährliche Berichterstattung gegenüber den Treugebern soll in geeigneter Form auch gegenüber dem Rat
der Stadt Duisburg erfolgen, um sicherzustellen, dass etwaige wirtschaftliche Folgen für die KSGB und die STEAG, die ggf. auch Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben, rechtzeitig bekannt
werden.
- Die ILO-Kernarbeitsnormen sind im Restrukturierungsprozess der STEAG auch in Projekten im Ausland zu berücksichtigen.
Begründung:
Der Verkauf der STEAG stellt die beteiligten Kommunen vor große Herausforderungen. Die nun erwogene Treuhandstruktur birgt Chancen und
Risiken. Die Ratsfraktion DIE LINKE erinnert daher an die auch heute noch gültigen begleitenden Ratsbeschlüsse einiger Städte zum Erwerb der STEAG und möchte diese auch bei der künftigen Umsetzung
von Maßnahmen zur Neuaufstellung durch die Treuhänderin beachtet wissen. Die Städte sollten darauf so weit wie möglich Einfluss nehmen.
Gez. Erkan Kocalar