11. Februar 2021
Der Rat der Stadt möge beschließen:
Der Rat beschließt den als Anlage beigefügten Dezernatsverteilungsplan.
Begründung:
Im Zuge der neuen Festlegung der Geschäftsbereiche der Dezernate schlägt die Fraktion DIE LINKE einen Alternativvorschlag vor, der sich wie folgt darstellt:
Dezernat der Oberbürgermeisters
I Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Digitalisierung
II Dezernat für Recht, Ordnung, Datenschutz und Feuerwehr
III Dezernat für Arbeit und Soziales
IV Dezernat für Personal, Qualifizierung und Organisation
V Dezernat für Stadtentwicklung, Mobilität und Sport
VI Dezernat für Umwelt und Klimaschutz, Gesundheit und Verbraucherschutz
VII Dezernat für Wirtschaft und Kultur
VIII Dezernat für Bildung und Jugend
Die Aufgabenaufteilung ist im Detail der Anlage zu entnehmen. Die wichtigsten Unterschiede im Vergleich zum Verwaltungsvorschlag sind:
Das kommunale Integrationszentrum und das Institut für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin werden dem Dezernat des Oberbürgermeisters
zugeordnet.
Die Feuerwehr sowie das Bürger- und Ordnungsamt werden dem Dezernat für Recht, Ordnung, Datenschutz und Feuerwehr (Dezernat II) zugeordnet.
Das Dezernat III wird ein reines Dezernat für Arbeit und Soziales.
Das Amt für bezirkliche Angelegenheiten wird dem Dezernat für Personal, Qualifizierung und Organisation (Dezernat IV) zugeordnet.
Das Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz wird dem Dezernat für Umwelt und Klimaschutz, Gesundheit und Verbraucherschutz (Dezernat VI) zugeordnet.
Die Kulturbetriebe Duisburg und die Stadtbibliothek werden dem Dezernat für Wirtschaft und Kultur (Dezernat VII) zugeordnet.
Es wird ein neues, achtes Dezernat gegründet (Dezernat für Bildung und Jugend – VIII). Diesem neuen Dezernat werden das Amt für schulische Bildung, das Jugendamt, das
Institut für Jugendhilfe und die Volkshochschule zugeordnet.
Gez. Erkan Kocalar
Beratungsergebnis
dafür: die Minderheit (Die Linke.)
dagegen: die Mehrheit (SPD, CDU, Grüne, AfD, FDP, JuDu, Tierschutz/DAL u.
HO-Gruppe)
Stimmenthaltung: Rh Sipahi -SfD-
Der Antrag war damit abgelehnt.
(OB Link nahm an der Abstimmung nicht teil, da er kein Stimmrecht hat.)
(Die Drucksachen 20-1273/2, 20-1273/5, 20-1273/1, 20-1273/3 und 20-1273/4 wurden gemeinsam beraten.)
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