11. Februar 2021
Der Rat möge beschließen:
Der Rat der Stadt beschließt die Anschaffung und den Einsatz von mobilen Lüftungssystemen zur Filterung der Luft von Aerosolen
Begründung:
Wenn die Sporthallen und die entsprechenden Umkleideräume so belüftet werden können, dass die Ansteckungsgefahr gegen Null geht, kann der schulische Sportunterricht wieder stattfinden. Dies ist dringend notwendig.
Darüber hinaus können die Vereine die Sporthallen wieder benutzen, was einem Sterben des Vereinssports auf Raten entgegenwirken würde.
Gez. Barbara Laakmann
Beratungsergebnis
dafür: die Minderheit (Die Linke. u. AfD)
dagegen: die Mehrheit (SPD, CDU, Grüne, FDP, JuDu, HO-Gruppe u. OB Link)
Stimmenthaltungen: Tierschutz/DAL u. Rh Sipahi -SfD-
Der Antrag war damit abgelehnt.
Ratsherr Buchthal -Grüne- teilte mit, dass seine Fraktion grundsätzlich Sportunterricht befürworte. Allerdings wolle er auf ein Gutachten der
Gemeindeunfallkasse NRW hinweisen, in welchem die Effizienz von Lüftungsanlagen in Sporthallen untersucht worden sei. Dabei sei festgestellt worden, dass die Lüftungsanlagen effizient seien, wenn die
Raumgröße bei 240 m³ liege und eine Fensterlüftung regelmäßig möglich sei. Eine Zweifachturnhalle mit der DIN
1832 habe etwa 1.000 m³ und eine Dreifachturnhalle ca. 1.200 m³. Um eine Turnhalle ordnungsgemäß auszustatten seien demnach etwa 4 Lüftungsanlagen erforderlich wobei Fenster und Türen weiterhin
regelmäßig geöffnet werden müssten. Seine Fraktion sehe keine Relation zwischen dem technischen und finanziellen Aufwand und dem entstandenen Ergebnis. Er lehne den Antrag ab.
Oberbürgermeister Link ergänzte, dass er eine solche Ungleichbehandlung in Duisburg nicht zulassen wolle. Aufgrund der Vorgaben der Coronaschutzverordnung dürften
Sportvereine die Hallen nicht nutzen. Für die gleiche Sportart mit eventuell denselben Kindern und Jugendlichen dürfe wiederrum die Sporthalle im Bereich des Schulsports genutzt werden. Er sehe
dieses Szenario als nicht sinnvoll an. Solange die Landesregierung im Rahmen der Coronaschutzverordnung der Meinung sei, die Nutzung der Turnhallen durch Sportvereine zu verbieten, solange sollten
die städtischen Sporthallen auch für den Schulsport nicht zur Verfügung stehen.
Ratsfrau Laakmann -Die Linke.- erklärte, dass der Antrag beschlussfähig. Bei Distanz- oder auch Hybridunterricht werde stets betont, dass die „wichtigen Fächer“
wie Mathematik, Englisch, Deutsch und andere Sprachen unterrichtet werden sollten. Allerdings stellten die musischen und künstlerischen Bereiche ebenfalls einen wichtigen Beitrag dar. Sie würden in
der jetzigen Zeit vernachlässigt. In dem Antrag gehe es zunächst um den Bereich Sport. Das Land habe im November letzten Jahres ein Programm in Höhe von 50 Mio. Euro zur Anschaffung von
Lüftungsgeräten aufgesetzt. Davon seien erst 12 Mio. Euro abgerufen worden. Der Antrag beziehe sich auf die Sporthallen und Umkleideräume.. Unternehmen planten Lüftungsanlagen in entsprechender
Größenordnung und stellten diese her. Im Hinblick darauf, dass der Antrag keine Zeitklausel beinhalte sollte er beschlossen werden. Sie gehe davon aus, dass wenn der Markt für große Geräte wachse,
diese zu erschwinglichen Preisen zu beschaffen seien. Es mache Sinn, die Beschaffung jetzt zu beschließen, um den Prozess in Gang zu bringen und dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche sowohl im
Sportunterricht als auch im Vereinssport die Möglichkeit einer gut ausgestatteten Halle vorfänden. Schwimmhallen seien im Übrigen ebenfalls von dem Beschluss betroffen.
Ratsherr Beltermann -JuDu- sagte, dass den technischen Ausführungen von Ratsherrn Buchthal nichts hinzuzufügen sei. Auch seine Fraktion werde dem Antrag nicht
zustimmen. Bei der Beschaffung von großen Lüftungsanlagen sei ein Vergabeverfahren zu organisieren, wobei die Mittel wahrscheinlich erst Mitte nächsten Jahres bereit stünden. Wenn nun alle Schulen in
NRW große Lüftungsanlagen beschaffen wollten, werde der Markt den Preis solcher Anlagen enorm in die Höhe ziehen. Außerdem seien solche Maßnahmen mit extremen
Umbauarbeiten an den Schulen verbunden. Die technische Machbarkeit und Finanzierung werde in dem Antrag gar nicht behandelt.
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