08. Juni 2020
Der Rat möge beschließen:
Begründung:
Im Sozialbericht 2018 der Stadt Duisburg wird festgehalten, dass sich Haushalte, die auf Leistungen der Mindestsicherung angewiesen sind, in bestimmten Wohnquartieren konzentrieren. Dies sind insbesondere die Wohnquartiere im Duisburger Norden, wo es möglich ist, mit den sehr niedrigen Mietobergrenzen bei den KdU eine Wohnung zu finden, die zu finanzieren ist. In vielen Stadtteilen in den Bezirken Mitte und Süd ist dies nicht möglich. Selbst im Falle öffentlich geförderter Wohnungen reichen die KdU, die von der Stadt Duisburg genehmigt werden, nicht aus, um die Miete zu zahlen. Es bleiben also nur die preisgünstigen Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt im Duisburger Norden oder Westen. Diese sind oftmals in einem äußerst schlechten Zustand. Außerdem wird durch diesen Tatbestand dafür gesorgt, dass sich regelrechte Armuts-Hotspots bilden und der Druck auf die ohnehin schon vorbelasteten Quartiere weiter steigt. Durch das Konjunkturpaket der Bundesregierung erhöht der Bund nun dauerhaft seinen Anteil an den KdU auf bis zu 75 Prozent. Dies entlastet die Kommune finanziell und sorgt somit auch für einen Handlungsspielraum, der es ermöglicht die zu übernehmenden KdU mindestens auf ein Niveau zu erhöhen, das den Leistungsbeziehern erlaubt, eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen.
Durch die Corona-Krise und die daraus resultierende Wirtschaftskrise haben viele Menschen auch in Duisburg ihre Anstellung verloren und ein signifikanter Anteil wird in den Bezug von Mindestsicherungsleistungen nach SGB II rutschen. Um diese wirtschaftliche Härte etwas abzumildern sollten zunächst befristet bis mindestens zum 31.12.2020 alle Mietkosten im Rahmen der KdU übernommen werden.
Gez. Carmen Hornung-Jahn
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