23. Januar 2020
Der Rat möge beschließen:
Im Bebauungsplan wird festgelegt, dass mindestens 20 – 30 Prozent der zu errichtenden Wohneinheiten als geförderter Wohnungsbau errichtet werden.
Begründung:
Deutschlandweit gehen aufgrund des Auslaufs der Preis- und Belegungsbindung nach 15 Jahren jährlich 100.000 Sozialwohnungen verloren. Eine starke Abnahme der Sozialwohnungen ist auch in Duisburg zu verzeichnen. Dies gilt insbesondere für den Duisburger Süden, wo es in einigen Stadtteilen so gut wie keine Sozialwohnungen mehr gibt.
Die Stadt Duisburg hat durch die Fläche 6-Seen-Wedau die Möglichkeit durch zukunftsorientierte und sozial gerechte Stadtplanung bundesweit positive Schlagzeilen zu machen. Diese Chance wird aber verspielt, wenn wieder einmal nur ein neuer elitärer Stadtteil für Besserverdiener entsteht. Ein sozial nicht durchmischtes Wohngebiet, wie es schon am alten Angerbach umgesetzt wird, verschärft die soziale Spaltung der Stadt und verdrängt die alteingesessenen Einwohner im Duisburger Süden. Durch die Festschreibung von mindestens 20 – 30 Prozent sozial gefördertem Wohnungsbau kann dem entgegengesteuert werden.
Gez. Mirze Edis
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