03. Mai 2019
Der Rat möge beschließen:
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans wird festgesetzt, dass ein angemessener Anteil der Fläche, die für Wohnbebauung vorgesehen ist, gemäß
Ein signifikanter Anteil aller Wohnungen (insbesondere diejenigen des geförderten Wohnbaus) werden barrierefrei gebaut.
Begründung:
In der Beschlussvorlage wird auf den Seiten 12 und 13 auf die Strategien und Maßnahmen für die Schwerpunktthemen der Duisburger Wohnungspolitik im Zuge des
Handlungskonzeptes WohnVision Duisburg eingegangen. Diese Schwerpunkte sehen u.a. folgendes vor: „Wohnungsversorgung von Haushalten mit geringem Einkommen und im Bezug von Transferleistungen“ sowie
„Wohnen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung“. In der Beschlussvorlage wird festgehalten, dass durch die Verwendung unterschiedlicher Wohntypologien die Ziele der Planung für das
Mercatorquartier den „Strategien und den Zielen im Sinne des Handlungskonzeptes WohnVision Duisburg“ entsprechen.
Um sicherzustellen, dass insbesondere den Zielen der Wohnungsversorgung von Menschen mit geringem Einkommen und im Bezug von Transferleistungen sowie älteren Menschen oder Menschen mit Behinderung
genüge getan wird, sollte bei der Aufstellung des Bebauungsplans festgehalten werden, dass ein angemessener Anteil aller Wohnungen gemäß §9 Abs. (1) Satz 1 und 7 BauGB für geförderten Wohnbau
vorgehalten werden und es einen signifikant hohen Anteil an barrierefreier Wohnungen geben wird.
Beratungsergebnis
dafür: die Minderheit ( Grüne, Die Linke. u. Rf Söntgerath -parteilos-)
dagegen: die Mehrheit (SPD, CDU, JuDu/DAL, HSV, FDP, Republikaner, Rh Nüse -parteilos-, Rh Imamura -AfD-, Rh Lücht -AfD-,Rh Bißling -parteilos-, Rf Händelkes -NPD-u. OB Link)
Der Antrag war damit abgelehnt.
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