22. Februar 2018
Der Rat möge beschließen:
Begründung:
Die kommunalen Unternehmen zeichnen sich, im Gegensatz zu Unternehmen der freien Wirtschaft, dadurch aus, dass sie nicht nur der reinen Gewinnerwirtschaftung dienen, sondern einen öffentlichen Zweck erfüllen müssen. Die kommunalen Unternehmen sollen zur Entlastung des kommunalen Haushaltes beitragen und Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge übernehmen.
Vor diesem Hintergrund sind Fehlentwicklungen in den Duisburger Beteiligungen zu stoppen.
Zunächst einmal ist es besonders wichtig die Transparenz zu erhöhen und alle politischen Verantwortungsträger und die gesamte Stadtbevölkerung zeitnaher und transparenter über die Entwicklungen in den Unternehmen in Kenntnis zu setzen.
Da die städtischen Beteiligungen neben ihrer tatsächlichen unternehmerischen Leistung auch einen Ertrag zum Duisburger Haushalt bringen sollen, sind überzogene Vorstandsgehälter zu unterbinden. Bei der steigenden Armut, der hohen Arbeitslosigkeit und des niedrigen Durchschnittseinkommens in Duisburg sind Vorstandsbezüge über 300.000 € pro Jahr weder wirtschaftlich noch moralisch zu rechtfertigen.
Ebenso sollen für die Zukunft intransparente Personalentscheidungen vermieden werden. Ausschlaggebendes Kriterium soll allein die fachliche Qualifikation sein. Aus diesem Grund müssen alle Neubesetzungen in den Vorstandsgremien per öffentliche Ausschreibung erfolgen.
Im Sinne der Gleichberechtigung ist es wichtig, Aufsichtsräte aber auch Geschäftsführerpositionen paritätisch mit Frauen und Männern zu besetzen. Zur Erreichung dieses Zieles soll die Verwaltung ein Konzept erarbeiten.
Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
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