Der Ausschuss möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob für geflüchtete Menschen, die in ihren Herkunftsländern in sozialpädagogischen Berufen als ErzieherInnen, SozialarbeiterInnen
oder LehrerInnen tätig waren die Möglichkeit besteht, niederschwellige Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche in Flüchtlingsunterkünften personell zu unterstützen.
Begründung:
- Derzeit leben in Duisburger Flüchtlingsunterkünften viele traumatisierte Kinder und Jugendliche häufig mit einem Elternteil, die noch nicht in die Betreuung in Kitas
oder zum Schulbesuch gekommen sind. Niederschwellige Freizeitangebote mit BetreuerInnen die ihre Sprache sprechen, könnten dazu beitragen Abstand von traumatisierten Erlebnissen zu
bekommen.
- Unter den Geflüchteten sind Menschen, die in ihren Herkunftsländern in sozialen und pädagogischen Berufen ausgebildet wurden und über Berufserfahrung verfügen. Der
Zugang zu den Kindern und Jugendlichen in den Flüchtlingsunterkünften und der Austausch mit den anderen BeteuerInnen würde zu einem besseren Verständnis über die passende Ansprache und den
notwendigen Umgang mit den Kindern und Jugendlichen führen.
- Die Integration der Kinder und Jugendlichen in Kitas und Schulen könnte stärker unterstützt und vorbereitet werden, wenn sprachliche Barrieren durch Unterstützung von
erfahrenen ErzieherInnen und/oder PädagogInnen aus den Herkunftsländern gemeinsam mit den anderen BetreuerInnen abgebaut werden können.
gez. Martina Ammann-Hilberath