03. August 2020
Die Bezirksvertretung möge beschließen:
Die am 15. September im Rat zu beschließende Geschäftsordnung möge in einem Punkt geändert werden:
Einladungen zu Sitzungen und Sondersitzungen werden den Mitgliedern der entsprechenden Gremien weiterhin auch per E-Mail zugestellt.
Begründung:
Eine Benachrichtigung über die anstehenden Termine mit der entsprechenden Tagesordnung bedeutet keinen Mehraufwand für die Verwaltung. Da es immer wieder -teils recht kurzfristig- vorkommt, dass Sitzungstermine verschoben werden müssen oder Sondersitzungen erforderlich werden, sollten die Mandatsträger hierüber direkt informiert werden. Ansonsten müssen alle Mitglieder der politischen Gremien nahezu täglich das Ratsinformationssystem nach evtl. Änderungen und neuen Terminen durchforsten.
Gez. Herbert Fürmann
Fraktionsvorsitzender
Beratungsergebnis
Der Antrag wurde abgelehnt.
Dafür: 4 Stimmen (Herr Jungbauer -CDU-, Herr Fürmann -Die Linke-, Frau Serman -Bündnis90/DieGrünen- und Herr Schwarz -BL-)
Dagegen: 11 Stimmen (SPD: Herr Berane, Frau Gutowski, Herr Hagenacker, Herr Krönke, Frau Mallitzki-Bach, Herr Usche, Frau Annette Will, Frau Martina
Will CDU: Herr Ehmann, Frau Wormuth, Frau Schulz)
Herr Fürmann -Die Linke- erläuterte den Inhalt der Vorlage. Mit dem Antrag wolle man eine Verpflichtung für die Verwaltung herbeiführen, dass diese über Änderungen der Sitzungstermine informieren muss. In Hamborn sei dies regelmäßig der Fall, dennoch wünsche er sich eine Verpflichtung.
Herr Hagenacker -SPD- konnte der Ausführung durchaus folgen. Er regte allerding an, den Antrag nicht in der Bezirksvertretung Hamborn, sondern im Rat der Stadt zu
stellen. So würde ein einheitliches Verfahren für ganz Duisburg angestrebt werden können.
Herr Fürmann -Die Linke- erklärte, dass der Antrag von der Fraktion GRÜNE/Die Linke ebenfalls im Rat der Stadt eingebracht werde. Demzufolge soll Antrag hier in
der Bezirksvertretung Hamborn dahingehend umformiert werden, dass die Bezirksvertretung Hamborn den Rat der Stadt bittet den Punkt in die Geschäftsordnung mit aufzunehmen.
Die Bezirksmanagerin Frau Arndt gab dazu den Hinweis, dass zum Ende jeden Jahres der Sitzungsplan für das kommende Jahr in den Gremien beschlossen werde, woraus
die Sitzungstermine hervorgehen. Gem. § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, erfolge spätestens 7 Tage vor Sitzung die Einladung. Sollte ein Termin vom ursprünglichen Sitzungstermin
abweichen, gehe dies in jedem Fall aus der Einladung hervor. Als selbstverständlich sehe sie es aber auch, die Bezirksvertretung über veränderte Terminierungen zu informieren.
Herr Hagenacker -SPD- war weiterhin der Meinung, dass der Antrag ausschließlich im Rat der Stadt zu beraten sei. Den Argumentationen der Bezirksmanagerin Frau
Arndt nach, regte er an, den Antrag in der Bezirksvertretung Hamborn zurück zu ziehen.
Herr Fürmann -Die Linke- hielt ein Votum der Bezirksvertretung in Richtung Rat weiterhin für sinnvoll, so dass er den Antrag aufrechterhielt.
Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
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