08. Januar 2020
Die Bezirksvertretung möge beschließen:
Im Bereich des Grüngürtels Bruckhausen wird der Parkstreifen östlich der Kaiser-Wilhelm-Straße häufig von LKW genutzt. Da der Parkstreifen aber nur eine für PKW ausreichende Breite ausweist, stehen diese LKW regelmäßig mit den rechten Rädern auf dem Radweg. Die Verwaltung wird gebeten, das einhüftige Parken auf dem Radweg zu unterbinden und die Vergehen künftig zu ahnden.
Begründung:
Da dieses unerlaubte Parken die Breite des Radwegs bis zu 50 cm einschränkt und Radfahrer*innen einen Sicherheitsabstand von einem Meter zu parkenden Fahrzeugen (wegen aufgehender Autotüren) einhalten müssen, ist hier die verbleibende Breite des Radwegs nicht mehr für den Radverkehr nutzbar. Die meisten Radfahrer trauen sich aber nicht auf die Fahrbahn, weil sie sich dort gefährdet sehen und durch hupende Autofahrer vertrieben werden. Sie fahren dann in der Regel verbotener Weise auf dem Gehweg und es kommt zu Konflikten mit Fußgängern. Außerdem ist der Untergrund des Radwegs nicht für das hohe Gewicht der LKW ausgelegt und wird durch das Parken zerstört.
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