08. Februar 2019
Der Ausschuss möge beschließen:
Das Jobcenter Duisburg wird aufgefordert, die „öffentlich geförderte Beschäftigung“ seines „Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms 2019“ umzustrukturieren und den
Schwerpunkt auf die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ nach § 16e („sozialer Arbeitsmarkt“) zu legen.
Begründung:
Gemäß „Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019“ des Jobcenters Duisburg fällt die geplante Struktur der öffentlich geförderten Beschäftigung beschämend aus:
• 50 Eintritte in die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ gem. § 16e („sozialer Arbeitsmarkt“)
• 551 Eintritte in die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gem. § 16i
• 4.113 Eintritte in die „Arbeitsgelegenheiten gegen Mehraufwandsentschädigung“ nach § 16d („1€-Jobs“)
Sowohl die „Eingliederung in den Arbeitsmarkt“ gem. § 16e („sozialer Arbeitsmarkt“) als auch die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gem. § 16i unterliegen bereits von uns abgelehnten verschärften
Bedingungen, nämlich:
• Bei Nicht-Annahme besteht die Möglichkeit der Sanktionierung unterhalb des Regelsatz-Existenz-Minimums gem. § 31 SGB II.
• Es findet ein Ausschluss von der Arbeitslosenversicherung mit der Folge des sofortigen Absturzes in Hartz 4 bei Beendigung des Jobs statt.
• Es findet mindestens ein Ausschluss von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld aus dem Fördervolumen statt.
Das Duisburger Jobcenter aber legt seinen Schwerpunkt auf die für die Betroffenen noch drastischeren Bedingungen der „1€-Jobs“ außerhalb des Arbeitsrechts (unter anderem ohne gesetzlichen
Mindestlohn, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall). Gleichzeitig ist im letzten Berichtszeitrum die Zahl der Sanktionen nach § 31 SGB II unterhalb des
Regelsatz-Existenz-Minimums der Betroffenen auf die Rekordzahl von 18.542 angestiegen. Damit liegt das Duisburger Jobcenter an der traurigen Spitze ganz Deutschlands, obwohl in vielen anderen
Jobcentern (z.B. Köln und Dortmund) mehr Hartz4-Betroffene Kunden sind.
Offensichtlich werden also die Arbeitsförderungs-Instrumente nicht zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensverhältnisse der Betroffenen genutzt, sondern für eine Kombination aus sich verfestigender
Arbeits-Armut („1€-Jobs“) einerseits und verschärfter Sanktionierung Betroffener andererseits, mit dramatischen Folgen wie Hunger, verstärkter Kinderarmut, Stromsperren und Zwangsumzügen.
gez. Carmen Hornung-Jahn
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