Antrag Stadtentwicklung, Ratsantrag,01. März 2012

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Vorbehalts- und Rettungswegenetz - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, Grünen und DIE LINKE

In Abänderung des Ratsbeschlusses aus dem Jahr 1998 beschließt der Rat, dass auch auf Straßen des Vorbehaltsnetzes ausnahmsweise und begründet die erlaubte Fahrtgeschwindigkeit auf Tempo 30 reduziert werden kann, wie z.B. vor schützenswerten Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Senioren- und Jugendeinrichtungen und Kirchen.
Die Bezirksvertretungen beschließen über diese Ausnahmen.


Begründung erfolgt mündlich