Ratsantrag,23. November 2011

 

Bürgerantrag zur Abwahl des Oberbürgermeisters - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, Grünen und DIE LINKE

Der Rat der Stadt Duisburg beschließt die Drucksache 11-2210, Bürgerantrag zur Abwahl des Oberbürgermeisters gem. § 66 GO NRW, ohne Anerkenntnis der Ungültigkeit der von der Verwaltung als solche vorgeschlagenen Unterschriften.

Er behält sich das Recht weiterer Überprüfungen und Nachfragen vor und beauftragt die Verwaltung zu diesem Zweck,

• dem Rat möglichst zu seiner Sitzung am 12. Dezember 2011 mitzuteilen, wie viele der aufgrund fehlender Hausnummern zur Ungültigkeit vorgeschlagenen Unterschriften durch Einsicht in das Melderegister als ansonsten in allen anderen Teilen als fehlerfreie Eintragungen zu gelten haben,
• dem Rat möglichst zu seiner Sitzung am 12. Dezember 2011 mitzuteilen, in welche Vorwürfe/Erkenntnisse sich die aufgrund von Fremdergänzungen zur Ungültigkeit vorgeschlagenen Unterschriften gliedern (bspw. mehrere Einträge in gleicher Schrift, unterschiedliche Farben bei einem Eintrag u.ä.).
Die Verwaltung wird beauftragt, die Abstimmung mit dem für diese Abwahl notwendigen Stimmzettel Anlage 17f der Kommunalwahlordnung durchzuführen.