Er behält sich das Recht weiterer Überprüfungen und Nachfragen vor und beauftragt die Verwaltung zu diesem Zweck,
• dem Rat möglichst zu seiner Sitzung am 12. Dezember 2011 mitzuteilen, wie viele der aufgrund fehlender Hausnummern zur Ungültigkeit vorgeschlagenen Unterschriften durch Einsicht in das Melderegister als ansonsten in allen anderen Teilen als fehlerfreie Eintragungen zu gelten haben,
• dem Rat möglichst zu seiner Sitzung am 12. Dezember 2011 mitzuteilen, in welche Vorwürfe/Erkenntnisse sich die aufgrund von Fremdergänzungen zur Ungültigkeit vorgeschlagenen Unterschriften gliedern (bspw. mehrere Einträge in gleicher Schrift, unterschiedliche Farben bei einem Eintrag u.ä.).
Die Verwaltung wird beauftragt, die Abstimmung mit dem für diese Abwahl notwendigen Stimmzettel Anlage 17f der Kommunalwahlordnung durchzuführen.