Beteiligungsmodell mit Grenzen

Neuer Integrationsrat wird am 7. Februar 2010 gewählt

von Erkan Kocalar, Ratsmitglied der LINKEN

Der Rat hat am 16.11.09 einstimmig beschlossen, einen Integrationsrat zu bilden. Dieser wird am 7. Februar gewählt. Er soll die Interessen der Zuwanderungsbevölkerung fördern und aus 27 Mitgliedern bestehen, von denen 18 am 7. Februar 2010 zu wählen sind. 9 Mitglieder werden vom Rat der Stadt entsandt. Wahlberechtigt sind alle Zuwanderer 16 Jahren, die bisher nicht deutsche Staatsbürger sind, ihren Hauptwohnsitz in Duisburg und seit mindestens 1 Jahr einen rechtmäßigen Aufenthalt haben. Asylbewerber und Geduldete sind nicht zugelassen. Wahlberechtigt sind neuerdings auch alle Zuwanderer, deren Einbürgerung nicht länger als 5 Jahre zurück liegt. Wählbar sind alle Zuwanderer, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz in Duisburg haben. Wahlvorschläge (Listen oder Einzelbewerber) müssen bis zum 29.12.09 beim Wahlamt eingereicht werden. Dort gibt es auch die Vordrucke.

Der Integrationsrat ersetzt den bisherigen Beirat für Zuwanderung und Integration, hat aber auch nur beratende Funktion gegenüber dem Stadtrat. Vorausgegangen war eine Diskussion in den Duisburger Parteien und in den Organisationen der Zuwanderungsbevölkerung, ob anstelle des Integrationsrats ein Integrationsausschuss gebildet werden soll. Das ist nach der neuen Rechtslage ebenfalls möglich. DIE LINKE hatte zunächst – ebenso wie SPD und Grüne – das Modell Integrationsausschuss vorgezogen, dafür aber im Rat keine Mehrheit erhalten.

Zum Hintergrund: Nach der im Juni 2009 erfolgten Änderung der Gemeindeordnung durch die schwarz-gelbe Landesregierung sind bisherigen Ausländerbeiräte bzw. Beiräte für Zuwanderung und Integration abzulösen. Im Regelfall sollen stattdessen Integrationsräte eingerichtet werden. Die Integrationsräte müssen mehrheitlich aus gewählten Mitgliedern bestehen, die Minderheit wird vom Rat entsandt. Der Vorsitzende des Integrationsrats muss – wie bisher - nicht Ratsmitglied sein. Der Integrationsrat hat gegenüber dem Stadtrat – wie beim früheren Beirat – auch nur ein Beratungsrecht. Zulässig ist aber auch eine andere Variante, und zwar in Form eines Integrationsausschusses. Dieser muss mehrheitlich aus Ratsmitgliedern bestehen, die Minderheit wird von der Zuwanderungsbevölkerung gewählt. Der Vorsitzende des Integrationsausschusses muss Ratsmitglied sein. Der Integrationsausschuss hat gegenüber dem Rat ebenfalls nur Beratungsrecht.

DIE LINKE sieht in der von Schwarz-Gelb zu verantwortenden Änderung keinen echten Fortschritt und hat dies kritisiert. Von den rechtlichen Möglichkeiten aus gesehen hat DIE LINKE den Integrationsausschuss allerdings als bessere von zwei schlechten Möglichkeiten einschätzt. Er hätte gegenüber dem Integrationsrat politisch mehr Gewicht gehabt. Der Ausschuss war allerdings im Stadtrat nicht mehr durchsetzbar, nachdem die Grünen umgeschwenkt waren und nun für das Modell Integrationsrat eintraten.

Wie dem auch sei – derzeit laufen Verhandlungen über die Bildung von Vorschlagslisten. DIE LINKE wirbt für eine breite und fortschrittliche Bündnisliste, die von den Gewerkschaften und wichtigen Organisationen der Zuwanderungsbevölkerung unterstützt werden kann. Sollte dies scheitern, werden wir eine parteigebundene, aber für Nichtmitglieder offene Liste vorschlagen. Wir fordern alle Zugewanderten auf: Verschenken Sie nicht Ihre Stimme, gehen Sie wählen. Nutzen Sie Ihre Rechte, auch wenn sie gering sind! Der Kampf um das Kommunalwahlrecht für alle – wie in zahlreichen EU-Ländern - und die volle Gleichberechtigung muss auf jeden Fall weitergehen.