Durchgreifende Konsequenzen erwartet
Was schon länger angenommen wurde, steht seit einigen Monaten amtlich fest: die ARGE Duisburg arbeitet nicht korrekt. 57 % der Bescheide bei den überprüften Bedarfsgemeinschaften sind fehlerhaft. 13,8 % der Eingliederungsbescheide ebenfalls. Das ist das Ergebnis einer internen Revision aus dem Jahr 2008, das im letzten Juli öffentlich bekannt wurde. Dietrich Schoch (66) war Ombudsmann für Hartz IV-Betroffene bei der ARGE Duisburg. Der Sozial-Experte „im Unruhestand“ war zahlreichen Betroffenen Ansprechpartner bei Problemen mit der ARGE. Schon bald musste er feststellten, dass eine große Zahl fehlerhafter Bescheide auf mangelhafte Arbeitsorganisation zurück zu führen war. Als er mit seinen Hinweisen bei der ARGE-Leitung nicht durchdrang, die Ratsmehrheit sich auch nicht hinter ihn stellte, spitzte sich der Konflikt zu. Schoch warf schließlich im vergangenen März nach eineinhalb Jahren entnervt das Handtuch. Der bekannt gewordene Revisionsbericht bestätigte seine Kritik. Erste Änderungen wurden inzwischen vorgenommen. DIE LINKE erwartet durchgreifende Konsequenzen - und zwar noch vor der bis Oktober 2010 ohnehin anstehenden Neuorganisation der Hartz IV-Verwaltung. Wir bringen im Folgenden Auszüge aus einem Interview, das Dietrich Schoch im Oktober 09 dem Bremer Weser-Kurier gab.
Was haben Sie als die größten Probleme der ARGE Duisburg erlebt?
D. Schoch: Die Organisation war nicht geeignet, die Aufgabe zu bewältigen. Probleme gab es insbesondere bei der Aufgabe, nicht nur Arbeitsverwaltung, sondern auch Sozialamt für Erwerbsfähige zu sein und deshalb mitunter Soforthilfe leisten zu müssen. Die Fallmanager, nach dem Gesetz persönliche Ansprechpartner, wechselten ständig, waren telefonisch nicht zu erreichen und damit alles andere als persönlich ansprechbar. Selbst dann nicht, wenn der Bürger das dringend benötigte. Schriftliche Mitteilungen der Bürger sind in einem Umfang von mehreren Zehntausend unbearbeitet geblieben, ja verschwunden. Die ARGE war mit zu wenigen und auch nicht immer hinreichend qualifizierten Mitarbeitern ausgestattet. (...)
Konnten Sie den Hartz IV-Empfängern helfen?
Ja, in den meisten Fällen. Sei es durch Erklären der Bescheide, Begründung von zutreffenden Entscheidungen, Mitteilungen an die ARGE über das als nicht korrekt empfundene Verhalten; in vielen Fällen, nach Auskunft des Geschäftsführers ging es um 50 Prozent, wurden Bescheide korrigiert.
Hat auch die ARGE von Ihrer Arbeit profitiert?
Da sie in 50 Prozent der Fälle die Entscheidung korrigiert hat, wurden ihr viele Sozialgerichtsverfahren erspart. Gegen meine organisatorischen Anmerkungen hat sie sich gesträubt.
Wie würden Sie die Aufgaben eines Ombudsmanns in der Hartz IV-Verwaltung definieren?
Er ist unabhängiger Vermittler zwischen ARGE und Bürger bezogen auf Einzelfälle. Er stellt grundsätzliche Fehlbearbeitung fest und schlägt Abhilfe vor, hat Kontakt zu anderen Akteuren in diesem Bereich, insbesondere zu Wohlfahrtsverbänden und politischen Parteien und stellt seine Arbeitsergebnisse öffentlich – also in den Medien – dar.
Welche Rechte muss ein Ombudsmann haben, um wirkungsvoll tätig werden zu können?
Er muss weisungsunabhängig sein, die räumlichen und organisatorischen Mittel zur Verfügung bekommen, damit er seine Aufgabe erfüllen kann. Er wird von den politisch Verantwortlichen berufen und abberufen, nicht vom Geschäftsführer der ARGE; den politisch Verantwortlichen ist er folglich auch verantwortlich. (...)
Was muss aus Ihrer Sicht in der Hartz IV-Verwaltung verbessert werden?
Die Organisation darf nicht nur der Arbeitsverwaltung nachgebildet sein, sie muss bürgernäher werden, was bei vielen Sozialämtern heute der Fall ist; es muss genügend qualifiziertes Personal vorhanden sein. Die Qualität der Arbeit muss durch ein passgenaues internes Qualitätsmanagement verbessert werden. Tja – und Ombudspersonen müssen die Binnensicht um eine unabhängige Außensicht ergänzen, damit nicht wie derzeit die Sozialgerichte in Prozessen ersticken, weil die ARGEN ihren Job nicht ordentlich machen.