
Konjunkturpaket II: Stadtrat verteilt knapp 67 Millionen für Duisburg
von Brigitte Diesterhöft
Auf insgesamt 143 Seiten stellte die Verwaltung ihre Vorschläge zur Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II vor. Allerdings gab es nicht die Informationen, wie der Umfang zu hoffen ließ. Vielmehr blieb die Verwaltung bei allgemeinen Aussagen wie Energetische Sanierung, Barrierefreiheit oder Sanierung des Umkleidegebäudes, um einige wenige Beispiele zu nennen. Mit dem Umbau von 11 Rasen- in Kunstrasenplätze fand DIE LINKE diesen Posten mit 6 Millionen Euro zu hoch angesetzt. Dafür kam die Sanierung von Radwegen erst gar nicht vor.
In der gemeinsamen Sitzung am 05. März stellte DIE LINKE eine Reihe von Fragen, die jedoch nicht beantwortet wurden. Selbstverständlich begrüßte die Fraktion DIE LINKE die Mittelzuweisung für Duisburg. Trotzdem gab es einige kritische Punkte, die angesprochen werden mussten.
Die Sanierung von Gebäuden ist in der Tat dringend notwendig. Auf der anderen Seite fehlt es an allen Ecken an Betreuungs- und Lehrpersonal. Dafür müssten rund 30 Milliarden Euro angesetzt werden. Der Einsatz der Mittel für den öffentlichen Nahverkehr war ausgeschlossen. Obwohl gerade hier das Geld mit großer Nachhaltigkeit hätte eingesetzt werden können.
Die Mittel können mit einem vereinfachten Verfahren ausgegeben werden. Hier muss auf die Einhaltung sozialer und ökologischer Belange geachtet werden. In der Stellungnahme hat DIE LINKE dafür plädiert, folgende Kriterien bei der Auftragsvergabe einzuhalten:
-Ausbildungsbetriebe bevorzugen
-Betriebe müssen tarifliche Bedingungen einhalten
-Keine Aufträge an Betriebe, die mit Schwarzarbeit und Korruption zu tun haben.
-Es sollen insbesondere kleine Betriebe bei den Öffentlichen Ausschreibungen berücksichtigt werden Das Geld aus dem Konjunkturpaket II wurde auf die Bezirke aufgeteilt und
zwar bezogen auf die Einwohnerzahlen. DIE LINKE hätte die Aufteilung nach Dringlichkeit – auf der Grundlage einer Prioritätenliste -bevorzugt, denn die einzelnen Bezirke unterscheiden sich deutlich und nicht immer wird eine pro Kopf Aufteilung der unterschiedlichen Not gerecht.
Die Lärmsanierung durch die Erneuerung des Fahrbahnbelages bei Straßen mit Kopfsteinpflaster ist sicher sinnvoll. Allerdings wirkt der sogenannte „Flüsterasphalt“ erst ab einer Geschwindigkeit ab 80 km/pro Stunde.
Der Umbau von Rasen- in Kunstrasenplätze sollte nur durchgeführt werden, wenn eine entsprechende Dringlichkeit vorliegt. Diese Dringlichkeit wäre gegeben, wenn der Rasenplatz bis Ende des Jahres 2010 hätte
saniert werden müssen. Ein entsprechender Antrag wurde jedoch abgelehnt.
Es fehlten Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs. Es gab zu wenig Geld für Jugendeinrichtungen, insbesondere für die von freien Trägern. Auch die Sanierung von Bolz- und Kinderspielplätzen kam zu kurz.