Sozialgericht bestätigt DIE LINKE

Von Ute Abraham

Ende Februar legte das Sozialgericht Duisburg seinen Jahresbericht 2008 vor. 11.210 Verfahren zeigen deutlich, die Prozessflut seit Einführung der Hartz IV-Gesetze reißt nicht ab. Fast die Hälfte mit Bezug auf die Grundsicherung geht positiv für die KlägerInnen aus. Das wirft kein positives Licht auf die ARGE. Der Gesetzgeber hat zwar mit unbestimmten Rechtsbegriffen, wie „angemessene Unterkunftskosten“ der örtlichen Behörde einen Ermessensspielraum gelassen, der kann jedoch nicht unbegrenzt ausgelegt werden. Mit 3,94 Euro pro qm treibt die ARGE Betroffene in die Verzweiflung und als KlägerInnen vor das Sozialgericht. Durch verschiedene Urteile habe sich ein Betrag bei etwa 4,30 Euro herauskristallisiert, äußerte sich die Sprecherin des Sozialgerichts in Duisburg. Die Ratsfraktion DIE LINKE wird diesen Hinweis dankend aufnehmen. „Wir haben wiederholt Anträge im Fachausschuß auf Erhöhung der Berechnungsgrundlage für Miete und Nebenkosten gestellt, aber keine politische Unterstützung anderer Parteien bekommen. Der Satz von 3,94 entspricht weder dem Mietspiegel (mittlere Kategorie) noch der tatsächlichen Angebotslage auf dem örtlichen Wohnungsmarkt.“, so Werner Roming, stv. Mitglied der Linksfraktion im Sozialausschuß und kündigt gleichzeitig einen neuen Vorstoß der Ratsfraktion DIE LINKE an.