Störfallbetriebe: Geheime Kommandosache?

Es geht um unsere Sicherheit

Die Erfahrung zeigt: Keine Technik, keine Industrieanlage ist zu 100 % sicher. Mehr als 350 Großunfälle seit 1984 sind bei der EU gespeichert, darunter die Chemie-Störfälle von Seveso 1976, Basel 1986, Frankfurt 1993 und Zürich 1994. Der verheerende Dioxin-Störfall im italienischen Seveso war erst 1982 Anlass für eine EU-Richtlinie zur Gefährdungsminderung, die nach der Gaskatastrophe in Bhopal (Indien) 1996 noch einmal verschärft wurde (Seveso I- bzw. II-Richtlinie). In deutsches Recht umgesetzt wurde sie erst im Juni 2005 (Novelle der Störfallverordnung). Darin wurden die betroffenen Betriebe u. a. dazu verpflichtet, Alarm- und Gefahrenabwehrpläne aufzustellen und die Öffentlichkeit zu informieren, insbesondere Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser. Verordnungen sind die eine, die Umsetzung die andere Sache. Deswegen hat die Linksfraktion im März 2007 (also lange vor dem Schwefeldioxid-Störfall bei Grillo im April 2008) nach den Duisburger Betrieben und dem Grad der Umsetzung der geforderten Maßnahmen nachgefragt. Eine Antwort steht bis heute aus! In NRW unterliegen mehr als 900 Betriebe der Störfallverordnung (Chemie- und Kraftwerke, Tanklager, Hüttenbetriebe usw.), ein erheblicher Teil davon in Duisburg. Wurde unsere Anfrage nicht beantwortet, weil damit ein erhebliches Vollzugsdefizit zugegeben werden müsste? Haben die Behörden keine oder nur teilweise Kenntnisse? Ähnliche Erfahrungen musste der BUND machen, dem die Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz mit Hinweis auf „terroristische Gefahren“ verweigert werden sollten. Dieser vorgeschobene Grund wurde bereits vom OVG Koblenz zurückgewiesen. Eine erneute Anfrage der LINKEN soll endlich Klarheit bringen. Wir bitten unsere LeserInnen: Fragen auch Sie bei den Betrieben in Ihrer Umgebung nach, fragen Sie die Überwachungsbehörde (die Bezirksregierung Düsseldorf), fragen Sie das städtische Umweltdezernat.