
Am 26.5.93 schaffte eine breite Mehrheit von CSU/CDU/FDP/SPD faktisch das Recht auf Asyl in Deutschland ab. Sie schlossen nicht nur die Grenzen vor Menschen in Not, sie arbeiteten auch die eigene Geschichte in eigenwilliger Art und Weise auf. Es war die Lehre aus der Zeit des Naziregimes, die damals zur Einführung des Artikels 16 GG führte. Millionen Menschen, die aus Deutschland flüchten wollten, insbesondere Juden, hätten gerettet werden können, wenn es in anderen Staaten ein Recht auf Asyl gegeben hätte. Es ist bekannt, wie viele Staaten sich gegen Flüchtlinge verweigerten oder nur nach Gutdünken aufnahmen.
Das Recht auf Asyl sollte deshalb nicht in das Belieben des Staates gestellt werden, deshalb wurde der Anspruch auf Asyl für politisch Verfolgte im Grundgesetz festgeschrieben. Und in Art. 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948 heißt es: Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
In Vorbereitung auf die damalige Grundgesetzänderung wurde eine generalstabsmäßige Asyldebatte ab den 90iger Jahren geführt, die von den Medien unterstützt wurde. "Das Boot ist voll" war das gängige Bild, das vermittelt wurde. Rassismus wurde politisch wieder hoffähig gemacht. Flüchtlinge wurden zu Scheinasylanten, Menschlichkeit zu Humanitätsduselei gemacht. Die ganze Debatte verfehlte ihre Wirkung nicht. Über 30 Menschen wurden Opfer brutaler rassistischer Gewalt. In Rostock-Lichtenhagen brannte ein Flüchtlingsheim und die Anwohner jubelten davor. In Mölln starben 4 Menschen nach einem Brandanschlag.
Die Regierung machte sich Sorgen um das Ansehen Deutschlands in der Welt. Sie bedauerte die Taten und betrieb gleichzeitig eine Grundgesetzänderung. Im Mai 1993 war der Boden für die faktische Änderung bereitet. Mit der Erfindung von "sicheren Drittstaaten", in die Flüchtlinge direkt abgeschoben werden konnten, gab es für Menschen in Not keinen Zugang mehr in dieses Land. Wer es dennoch schafft, kann zu 98 Prozent davon ausgehen, dass ihn die sichere Rückkehr in Hunger, Folter und Tod erwartet.
Auch nach 15 Jahren wird sich DIE LINKE mit dieser Grundgesetzänderung nicht abfinden. Die Möglichkeiten, die der Ratsfraktion auf kommunaler Ebene bleiben, wollen wir ausschöpfen. Gregor Gysi sagte in der Debatte um die Abschaffung des Asylrechts: "Statt Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit geordnetem rechtlichen Verfahren werden wir eine Vielzahl illegaler Flüchtlinge bekommen. Sie werden noch rechtloser sein, sie werden durch die Bereitschaft, zu fast jedem Lohn zu arbeiten, noch stärker auf den Arbeitsmarkt drücken, sie werden Opfer von Kriminalität werden, ohne die Chance, auch nur Anzeige erstatten zu können, weil sie dann ihren illegalen Aufenthalt bekannt geben müssten und sie werden auch überdurchschnittlich selbst zur Kriminalität neigen, aus sozialer Not, aus Isoliertheit." Heute geht man davon aus, dass etwa 1 Million Menschen ohne Papiere in diesem Land leben. Die Ratsfraktion DIE LINKE hat sich für Kinder ohne Papiere stark gemacht, damit sie ihr Recht auf Bildung und Gesundheit bekommen. Bisher konnten wir keine Schritte der Verwaltung zur Umsetzung erkennen.
Am 13. Juni 08, 18.00 Uhr wollen wir in einer öffentlichen Veranstaltung auf den Jahrestag der faktischen Abschaffung des Asylrechts und die Folgen aufmerksam machen. Die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke wird dazu in der Alten Feuerwache in Duisburg-Hochfeld sprechen. Geplant ist auch eine Plakatausstellung der Initiative "Kein Mensch ist illegal".