
Mit einem am 10.03.08 zugestellten Urteil hat das Sozialgericht Duisburg die bisher von der ARGE Duisburg auf 3,94 €/qm begrenzte Kaltmiete für Hartz IV-BezieherInnen für rechtswidrig erklärt. Das Gericht hat u. a. entschieden, dass die bisher bewilligte Kaltmiete von 3,94 €/qm "weder mit den Feststellungen des einschlägig qualifizierten Mietspiegels in Einklang (steht), noch beruht er auf anderen objektivierbaren Erkenntnissen bzw. einer hinreichend sicheren Datenlage."
Es müsse vielmehr der örtliche Mietspiegel zur Ermittlung eines angemessenen Mietpreises herangezogen werden.
Dabei sei es gerechtfertigt, den untersten Wert für Wohnungen in normalen Wohnlagen der Gruppen I bis IV (Baujahr bis 1984) zugrunde zu legen. Das Gericht hat sodann die jeweiligen untersten Mietpreise der ersten vier Gruppen addiert und daraus einen Mietpreis von 4,33 € auf der Basis des bis 31.10.2007 gültigen Mietspiegels errechnet. Bei Zugrundelegung des ab 1.11.2007 aktuellen Mietspiegels ergibt sich daraus inzwischen jedoch ein Betrag von 4,40 €/qm, da die unteren Mietpreise in den beiden ersten Gruppen angehoben wurden. Mit diesem, seit langer Zeit erwarteten, Urteil wurde zumindest ein Teilerfolg errungen, da seit dem Inkrafttreten von Hartz IV die Praxis der ARGE insbesondere bei den Unterkunftskosten einer ständigen Kritik ausgesetzt war.
Die bisher lediglich in Höhe von 3,94 €/qm bewilligte Kaltmiete war nicht nur der niedrigste Mietwert, den eine ARGE in NRW zugrunde gelegt hat, sondern war insbesondere damit verbunden, dass den Betroffenen ihre monatlichen Leistungen in erheblichem Umfang gekürzt wurden, wenn sie ihre Wohnung nicht verlassen wollten bzw. keine geringeren Mietkosten nachgewiesen haben. So konnte die ARGE allein im Jahre 2006 in ca. 2100 Fällen sog. Einsparungen bei den Unterkunftskosten in Höhe von ca. 2,3 Mio. € als Erfolg verbuchen. Für das Jahr 2007 hatte die ARGE in ihrer sog. Zielvereinbarung noch höhere Kosteneinsparungen eingeplant, die aktuell noch nicht vorliegen. Für diese unsoziale Politik zu Lasten der unterhalb der Armutsgrenze in Duisburg lebenden Menschen ist jedoch in erster Linie die Kooperation von CDU und Grünen verantwortlich, da diese die politischen Vorgaben für die von der ARGE bewilligten Unterkunftskosten zu vertreten haben. Das Urteil zeigt einmal mehr, dass man sich gegen eine unsoziale Politik wehren muss, um zu seinem Recht zu kommen (SozG Duisburg, Urteil vom 22.01.2008, Az. S 7 (7.25) AS 110/06). Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, jedoch kann und sollte sich jede(r) Betroffene(r) darauf berufen, um sich gegen eine Aufforderung zur Absenkung angeblich zu hoher Mietkosten zu wehren.