Bei Gas und Strom: Kürzen ist besser als Wechseln!
Denn wer den Anbieter wechselt, akzeptiert den Anfangspreis des neuen Anbieters, der dann einer Billigkeitskontrolle entzogen ist. Kürzt man dagegen als Tarifkunde den Jahr für Jahr gestiegenen Tarif unter Berufung auf den fehlenden Nachweis der Billigkeit -§ 315-, dann ist man rechtlich auf der sicheren Seite.
Der Bund der Energieverbraucher e.V. warnt vor der Illusion, durch einen Anbieterwechsel könnten Verbraucher den überhöhten Stromhandelspreisen oder den überhöhten Netzentgelten entgehen: „Der Wettbewerb krankt nicht an der Unbeweglichkeit der Verbraucher, sondern an der politisch geduldeten Marktkonzentration."
Schon seit Jahrzehnten ist zu beobachten, die Gaspreise werden mit einer Verzögerung von bis zu sechs Monaten mit denen des Heizöls angehoben, aber in Zeiten sinkender Ölpreise nur bescheiden gesenkt. Die Energiekonzerne setzen dabei auf ihre Monopolstellung. Die Ölpreisbindung dient hierbei als Vorwand.

Anlässlich der gestrigen Landtagsberatung eines Antrags der Bündnisgrünen zu den sozialen Folgen explodierender Energiepreise erklärt der Abgeordnete Rüdiger Sagel DIE LINKE: "Die Plenardebatte zur Milderung sozialer Folgen explodierender Energiepreise war eine Scheindebatte.
Eine sozialpolitische Fassadenbe"grün"ung hilft Geringverdienenden, Hartz EmpfängerInnen und auch Normalverdienenden nicht weiter, denn ihre Lage wird finanziell immer schwieriger. Dieses Problem ist hausgemacht und die Lösung liegt auf Ebene
der Bundespolitik.
Dort fordert die LINKE, die kürzlich abgeschaffte Strom- und Gaspreisaufsicht wieder einzuführen und ihr Verbraucherbeiräte zur Seite zu stellen. Damit Gewinne nicht länger privatisiert und Verluste nicht länger sozialisiert werden, müssen die monopolistischen Energiekonzerne vergesellschaftet und rekommunalisiert werden."
Carolin Reißlandt, sozialpolitische Sprecherin des Landesvorstands der LINKEN.NRW führt dazu an: "Es kann nicht sein, dass einerseits die Energiekonzerne ihre Gewinne u. a. durch die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten und gesunkene Steuern maximieren, während andererseits immer mehr Menschen der Strom abgestellt wird, weil sie die Rechnung nicht zahlen können.
Die Versorgung mit Strom und Gas ist wie der Zugang zu Lebensmitteln eine Gemeinwohlpflicht der Daseinsvorsorge. Stromsperren müssen gesetzlich verboten und die Energiekonzerne dazu verpflichtet werden, Sozialtarife anzubieten."
Düsseldorf, den 20. Juni 2008

Angesichts der Monopolmacht der großen vier Energiekonzerne in der Bundesrepublik Deutschland, den dramatisch steigenden Preisen und der notwendigen ökologischen Energiewende waren sich die zahlreichen Teilnehmer auf der Energiekonferenz in Essen einig, dass eine Entmachtung der großen Energiekonzerne dringend geboten ist!
Diese Position wurden durch die Beiträge von Alexis Passadakis, Attac, Dirk Jansen vom BUND, der wirtschaftspolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Ulla Lötzer und Landesvorstand Michael Aggelidis DIE LINKE. NRW mit unterschiedlichen Akzentuierungen unterstrichen.
In den Foren wurden zahlreiche Aspekte vertieft, so etwa die Frage nach kostenlosen Energiekontingenten und Sozialtarifen.
Im Plenum entspann sich eine intensive Debatte über die Schwierigkeiten der Vergesellschaftung der vier großen Energiekonzerne RWE, E.ON, EnBW und Vattenfall. Insbesondere war Konsens, dass eine Vergesellschaftung etwa nach Artikel 15 Grundgesetz - Sozialisierung - eine demokratische Kontrolle von unten beinhalten müsse und eine Verstaatlichung alleine keine Lösung sei.
"Es ist an der Zeit, die Debatte über Mittel und Wege zu einer Vergesellschaftung zu forcieren. Mit der Konferenz haben wir in Nordrhein-Westfalen einen Anfang gemacht", betonten Michael Aggelidis und Ulla Lötzer, "es wird in den nächsten Monaten auch darum gehen, das Gespräch über dieses Thema mit vielen zivilgesellschaftlichen Gruppen und
Organisationen zu suchen, um Gemeinsamkeiten zu vertiefen!"
Landesvorstand Michael Aggelidis und die Bundestagsabgeordnete Ulla Lötzer
zeigten sich über die Diskussionskultur erfreut: "Angesichts von mehr als 100 TeilnehmerInnen, zum Teil über den Landesverband hinaus, war diese Konferenz ein erster Erfolg, der auch deutlich machte, dass wir mit dieser Thematik offenbar am Puls der Zeit liegen. Die unterschiedlichen mit der Energiefrage verbundenen, oftmals kommunal orientierten Interessen in all ihren unterschiedlichen Facetten landesweit schlagkräftig zu bündeln, ist eine Herausforderung, der wir uns als Landesverband und Bundestagsfraktion
im Verbund mit den Kreisverbänden vor Ort weiter stellen werden!"
Düsseldorf, den 17. Juni 2008

Zu den Pressemeldungen über 8.300 Stromabschaltungen in Duisburg erklärt Ratsfrau Marlies Lenzen (DIE LINKE) Folgendes:
„59.000 Stromsperren in NRW (ca. 2 % der Haushalte), 8.300 in Duisburg (ca. 3,5 % der Haushalte) wegen akuter Zahlungsprobleme – das sind wahrlich erschreckende Zahlen!
Wie viel Leid und Elend – vor allem für Familien mit kleinen Kindern – sich hinter den nackten Zahlen verbirgt, dazu gehört nicht viel Fantasie. Wir können die Forderung der Verbraucherberatung nach Einführung von Sozialtarifen und nach einem Verbot, einkommensschwachen Familien den Strom zu sperren, nur unterstützen.
Die Linksfraktion hatte für die Ratssitzung am 25.2.08 einen Antrag gestellt. Wir wollen, dass der OB und die städtischen Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtwerke sich insbesondere dafür einsetzen, einen Sozialtarif für Menschen mit nur geringem Einkommen einzurichten, der obendrein auch Anreize zum Energiesparen beinhaltet.
Selbstverständlich stellen wir uns nicht vor die sog. Mietnomaden, die offene Stromrechnungen hinterlassen. Es geht um die Bedürftigen, die aus finanzieller Not einfach nicht mehr können. Wir haben den Rat zugleich über entsprechende Modelle in anderen deutschen Städten und der EU informiert.
Steigende Preise für Strom und Gas, rigider Umgang von Versorgungsunternehmen mit säumigen Zahlern, aber auch mangelnde Kenntnis über Kundenrechte und effizientes Energieverhalten sorgen dafür, dass immer mehr einkommensschwache Haushalte ihre Energiekosten nicht mehr zahlen können. Die Versorger reagieren bei Zahlungsunfähigkeit zum Beispiel bei Strom in der Regel kurzerhand mit einer Sperre. „Kein Licht, kein heißes Wasser, kein Radio, keine warmen Mahlzeiten mehr – das Kappen der Stromversorgung darf nicht länger bittere Realität für Kunden sein, die einer Zahlungsaufforderung aus eigener Kraft nicht mehr nachkommen können,“ erklärt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, anlässlich des diesjährigen Weltverbrauchertags am 15. März.
Er fordert von politisch Verantwortlichen und Energieversorgern sozialverträgliche Lösungen – etwa ein Verbot von Stromsperren für einkommensschwache Haushalte und die verbindliche Einführung von Sozialtarifen – sowie mehr unmittelbare Unterstützung für die Betroffenen. „Energieversorgung ist fester Bestandteil allgemeiner Daseinsvorsorge und muss für jeden Menschen gewährleistet sein – dies steht bereits im Entwurf der EU-Charta zu Rechten der Energieverbraucher“, so Müller. Unter dem Motto „Wenn Energiekosten das Haushaltseinkommen auffressen“ öffnen viele Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW am 15. März ihre Türen, um auf das Problem hinzuweisen und gleichzeitig Ratsuchenden bei der Senkung ihrer Energiekosten zu beraten.
Für Menschen mit niedrigem Einkommen beginnt auch bei Energiekosten ein Teufelskreis, wenn neben der laufenden Stromrechnung eine Nachzahlung von bis zu mehreren hundert Euro fällig wird. Denn häufig ist die Zahlungsaufforderung mit der Ankündigung verbunden, die ausstehende Summe kurzfristig zu zahlen, sonst werde der Strom abgestellt. Einkommensschwache Haushalte können die finanzielle Zusatzbelastung selbst wenn sie in Raten abgestottert werden können, oft jedoch nicht schultern, da Rücklagenbildung häufig unmöglich ist. Das bittere Ende: Betroffenen wird der Strom abgedreht, bis die Schulden bezahlt sind. Kosten für Mahnverfahren, Sperre und erneuter Freigabe des Stroms verschärfen das Zahlungsproblem zusätzlich.
Unternehmen räumen Schwierigkeiten mit säumigen Zahlern und Kunden, die Zahlungsprobleme haben, offen ein. Auf Anfrage der Verbraucherzentrale NRW bei 38 örtlichen Energieversorgungsunternehmen gaben 24 Anbieter an, etwa ein Fünftel ihrer Kunden befände sich im Zahlungsverzug oder im Mahnverfahren. Bei 59.000 Privathaushalten – rund zwei Prozent aller Haushaltskunden – hatten die auskunftsbereiten Versorger im letzten Jahr sogar eine Stromsperre verhängt.
„Trotz dieser alarmierenden Zahlen begegnen die Versorger dem Problem der stockenden oder ausbleibenden Zahlungen weniger mit sozialverträglichen Lösungen für die Betroffenen, sondern eher mit drakonischen Maßnahmen“, kritisiert der NRW-Verbraucherzentralenvorstand. Wenn die Versorgungswirtschaft kein brauchbares Instrumentarium entwickelt, wie dem Problem der Kostenbelastung bei Energie für einkommensschwache Haushalte begegnet werden kann, ist der Gesetzgeber gefragt.
Müller fordert „ein verbindliches Verbot von Stromsperren für Kunden, die nachweislich aufgelaufene Rechnungen und hohe Nachzahlungen aus eigener Kraft nicht mehr aufbringen können.“ Die Versorgungsunternehmen sollten nicht länger zusehen, wie sich das Zahlungsproblem für klamme Haushalte weiter verschärft, sondern mehr Kundennähe zeigen und präventive Unterstützung anbieten.
An die Bundesregierung geht der Appell, flankierend für faire und kundenorientierte Rahmenbedingungen zu sorgen: „Wir brauchen einen vergünstigten Sozialtarif beim Stromverbrauch.“ Mit diesem Instrument ließen sich die jährlichen Stromkosten für Geringverdiener um etwa 15 Prozent verringern.
Die vier marktbeherrschenden Energiekonzerne RWE, E.ON, EnBW und Vattenfall sollten sich stärker ihrer ökologischen und sozialen Verantwortung bewusst werden. Gefordert wird die Einrichtung und angemessene Ausstattung eines gemeinnützigen Fonds. Aus dessen Ertrag sollten Hilfen zur Energieeinsparung und Senkung der Stromkosten – zum Beispiel Zuschüsse für die Anschaffung verbrauchsarmer, aber kostspieliger Geräte für bedürftige Haushalte – finanziert werden.
Seit 1983 wird der Weltverbrauchertag jedes Jahr am 15. März gefeiert, um öffentlich auf Missbrauch und aktuelle Verbraucherthemen aufmerksam zu machen.

Nach Berichten in den Medien summieren sich die Schulden der Privatkunden bei den Energieversorgern auf ca. 100 Millionen Euro. Der Bund der Energieverbraucher geht davon aus, dass jährlich im Durchschnitt zwei Prozent der Kunden der Strom gesperrt wird. Hauptgrund sind die steigenden Energiekosten, die von vielen einkommensschwachen Kunden kaum noch bezahlt werden können.
Wir bitten Verwaltung, bei den Stadtwerken folgende Auskünfte einzuholen:
1. Wie hat sich die Zahl der Strom- und Gassperrungen in Duisburg in den letzten fünf Jahren entwickelt?
2. Wie haben sich die Einnahmeausfälle durch nicht bezahlte Rechnungen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
3. Wie hoch sind die Kosten, die dem Amt für Soziales durch die Übernahme nicht bezahlter Energiekosten während der letzten fünf Jahre entstanden sind?
4. Welche zusätzlichen Kosten entstehen den Stadtwerken pro Jahr durch die Sperrungen (Verwaltungskosten, Sperrungskosten, Aufhebung der Sperrung nach Zahlungseingang usw.)
5. Wie oft wurden Manipulationsversuche am Stromnetz mit dem Ziel der Leistungserschleichung festgestellt? Wie hoch sind die finanziellen Schäden?
6. Welche Initiativen haben die Stadtwerke oder die Verwaltung ergriffen, um bei ihren Kunden den sparsamen Umgang mit Energie zu fördern?
7. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Kunden, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, alternative Zahlungsweisen anzubieten, um Sperrungen und zusätzliche Kostenbelastungen zu vermeiden?
8. Trifft es zu, dass Strom- bzw. Gassperrungen erst nach Zahlungseingang aufgehoben werden, sodass Haushalte über viele Monate keine Energieversorgung haben bzw. wie wird im Falle von Schuldentilgung in Raten verfahren?
9. Ist es üblich, dass auch Sperrungen bei besonders belasteten bzw. bedürftigen Kunden (Alte, Familien mit Kleinkindern, Dauerkranke bzw. Bewegungseingeschränkte) vorgenommen werden?
10. Welche milderen Mittel zur Vermeidung künftiger Schulden werden eingesetzt?
(Münzzähler, Sicherheitsleistungen usw.)
gez. Marlies Lenzen
gez. Hermann Dierkes

Sozialtarif für Energiekosten
Der Rat möge beschließen:
1. Der Oberbürgermeister und die städtischen Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtwerke setzen sich dafür ein
- dass ein Sozialtarif für Energiekosten für Menschen mit geringem Einkommen eingerichtet wird, der möglichst Anreize zum sinnvollen Umgang mit Energie fördert;
- dass ein Verfahren für Antragstellung, Orientierungshilfen und Informationen für die Verbraucher erarbeitet wird.
2. Der Oberbürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, auf Bundesebene initiativ zu werden, um bundesweit einen gesetzlich vorgeschriebenen Sozialtarif zu etablieren, damit kommunale Energieversorger mit Sozialtarif-Angebot nicht in der Konkurrenz gegenüber anderen Wettbewerbern benachteiligt sind. Dieser Tarif könnte sich an dem belgischen Modell oder an dem des Bundes der Energieverbraucher orientieren.
Begründung:
Der Strompreis für Privathaushalte ist seit dem Jahr 2000 um durchschnittlich 46 Prozent angestiegen, der Gaspreis sogar um 100 Prozent. Auch wenn die Preise der Stadtwerke nicht in demselben Umfang wie bei anderen Anbietern steigen, insbesondere bei den privaten Energie-Konzernen, so sind die Belastungen für Privathaushalte mit niedrigem Einkommen überproportional hoch.
Eine Anhebung der Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger gab es nicht, d. h., es liegt eine Unterdeckung bei der Erstattung der Haushaltsstromkosten vor, die von den Leistungsempfängern aus dem übrigen Budget innerhalb des Regelsatzes finanziert werden muss.
Aufgrund der Preisexplosion hat z. B. die Firma E.ON in Bayern bereits am 1.9.06 mit einer Imagekampagne reagiert. Sie bietet ihren Kunden einen Sozialrabatt in Höhe von 9 Euro monatlich an, was einer Streichung der Grundgebühren entspricht. Nach ihren Angaben ist das Interesse groß: „Pro Jahr werden 10.000 Anträge angenommen". Ähnliche Angebote kamen von E.ON Hanse für Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Nord-Niedersachen.
Dem Beispiel folgten mittlerweile auch Ratsmehrheiten in verschiedenen Kommunen. So wurde in Köln ein Antrag der Linksfraktion von SPD und Grünen unterstützt und verabschiedet. In Regensburg wurde ein CSU-Fraktionsantrag mehrheitlich angenommen.
Diese Initiativen wurden von den Mieterverbänden, den Schuldnerberatungen sowie der Caritas begrüßt.
Um den sinnvollen Umgang mit Energie mit der Einführung eines Sozialtarifes nicht zu hintertreiben, genügt es allerdings nicht, beispielsweise nur eine Absenkung des Grundpreisanteils vorzusehen. Hier wäre vielmehr in Anlehnung an das belgische Modell zu prüfen, inwieweit es sachgerecht sein kann, nur die ersten 500 kWh für sozial Bedürftige kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Problematisch bei allen Arten von Sozialtarif-Modellen ist, dass sie kaum mit einem freien Wettbewerb vereinbart sind. Ein Ausweg dürfte perspektivisch nur in einem bundesweit gesetzlich geregelten sozialen Pflichttarif liegen, damit sich nicht einzelne Energieversorger aus der Verantwortung stehlen können.
gez. Hermann Dierkes
gez. Marlies Lenzen
Anhang zum Antrag:
Belgien
Belgien hat ein System eingeführt, das die OECD als weltweit bestes Modell sozialen Ressourcen-Managements bezeichnet. In ganz Belgien können sozial Bedürftige eine Strommenge von 500 Kilowattstunden kostenlos beanspruchen. Auch eine Gasmenge von 556 Kilowattstunden zum Kochen gibt es umsonst. Für die Gasheizung und den Strom gelten Sozialtarife, die allerdings nicht immer günstiger sind als die Normaltarife. Darüber hinaus gibt es Hilfszahlungen, um bedürftigen Haushalten die Zahlung der Energierechnung zu ermöglichen. Solche Zuschüsse gibt es auch für den Heizölkauf.
Beide Maßnahmen werden durch eine Umlage auf den Energiepreis finanziert. Daneben gibt es regionale Unterstützung für sozial Schwache. Das sind zum einen Verbote der Lieferunterbrechung in den Wintermonaten. Wenn ein Kunde Zahlungsprobleme hat, kann in Flandern und Wallonien ein Budgetmeter (Geldkartenzähler) oder in Brüssel ein Strombegrenzer installiert werden. Dadurch ist stets eine minimale Strommenge verfügbar. Ist das Guthaben auf der Geldkarte leer, fließt nur noch ein Strom von sechs Ampère. Das reicht für den Fernseher, etwas Licht und Telefon und eine winzige Kochplatte.
Im Jahr 2004 nahmen etwa 180.000 Stromkunden und 145.000 Gaskunden diese Sozialtarife in Anspruch. In Flandern waren Ende 2005 etwa 16.000 Geldkartenzähler für Strom installiert.
Das Sozialtarifmodell des Bundes der Energieverbraucher
Der Bund der Energieverbraucher schlägt zu Lösung des Problems die Einführung eines Sozialtarifs für alle Strom- und Gaskunden vor. Die derzeit üblichen Strom- und Gastarife bestehen aus einem Grund- und einem Arbeitspreis. Der Grundpreis ist immer zu zahlen, selbst wenn man überhaupt keine Energie verbraucht. Dieser übliche Tarif ist degressiv, das heißt, der Durchschnittspreis je Kilowattstunde ist sehr hoch bei geringem Verbrauch und nimmt mit höherem Verbrauch ab.
Für einen Sozialtarif muss man dieses Modell genau umkehren: Eine bestimmte Strom- oder Gasmenge, zum Beispiel 1.000 Kilowattstunden jährlich oder drei Kilowattstunden täglich sind für jeden Anschluss kostenlos. Ist diese Menge aufgebraucht, dann kostet jede zusätzliche Kilowattstunde einen Preis, der geringfügig über dem bisherigen Arbeitspreis liegt. Statt ohne Verbrauch zu zahlen, bekommt man die ersten rund 1.000 Kilowattstunden umsonst.
Der Ertrag für den Strom- oder Gasversorger ändert sich nicht, denn man kann die Preise je Kilowattstunde entsprechend anheben. Kann ein Kunde die Rechnung nicht begleichen, begrenzt der Versorger die Stromzufuhr auf eine Leistung von 125 Watt oder 0,6 Ampere. Dann sitzt der Betroffene nicht im Dunklen, sondern kann zumindest noch telefonieren, eine Glühbirne brennen lassen oder die Heizung betreiben.
Anders als der degressive Tarif, der Vielverbrauch belohnt, reizt das progressive Tarifmodell zudem zum Energiesparen an. Es bietet eine unbürokratische Lösung für das soziale Problem der Strom- und Gassperren. Der Sozialtarif könnte künftig für alle Kunden gelten. Dadurch entfällt eine Überprüfung der Bedürftigkeit. Der Sozialtarif kostet die Energieversorger kein Geld und belastet insgesamt betrachtet die Verbraucher nicht.
Quelle: Bund der Energieversorger
Dafür: Die Minderheit (DIE LINKE)
Dagegen: Die Mehrheit (CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BU 2004 u. OB Sauerland) (bei Stimmenthaltung der BL/AMP)
Der Antrag war damit abgelehnt.
Ratsfrau Wagner - SPD - hatte den Sitzungssaal verlassen und nahm somit an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Antrag/Inhalt:
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung verhandelt mit den Stadtwerken über die Einrichtung eines "Sozialtarifs" für Menschen mit geringem Einkommen, insbesondere Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger und erarbeitet einen Verfahrensvorschlag für die Antragsstellung, Orientierungshilfen für die Verbaucher und über die Wege der Information.
Begründung:
Der im Jahre 2006 gültige Eckregelsatz auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe EVS 1998 beträgt für einen Einpersonen-Haushalt monatlih 345 Euro. Darin enthalten ist ein Berechnungsansatz von 20,74 Euro zur Deckung der Kosten des Haushaltsstromverbrauchs, für Beleuichtung, Waschen, Kochen, TV, elektrische Warmwassererzeugung etc.
Seit den Hartz-Reformen zum 1.1.2005 liegt durch die bisherige Regelung eine Unterdeckung bei der Erstattung der Haushaltsstromkosten vor, die von den Leistungsempfängern aus dem übrigen Budget innerhalb des Regelsatzes finanziert werden muss. Die zu Grunde liegende Größenordnung für die Kosten von Haushaltsstrom ist dem Leistungsempfänger in der Regel nicht bekannt. Eine separate Ausweisung findet in den Bescheiden nicht statt. Somit fehlt eine Orientierung, wie viel Geld für Haushaltsstrom ausgegeben werden kann.
Das Energieversorgungsunternehmen E.ON Bayern bietet seit dem 1. September 2006 im Rahmen eines einjährigen Modellprojekts 10.000 Kunden mit geringem Einkommen einen ermäßigten Stromtarif an. Dieser Sozialrabatt gewährt eine Ermäßigung von 9 Euro auf die monatliche Grundgebühr, die bei der Jahrsabrechnung verrechnet wird. Das Angebot ist gleichzeitig an eine Energie- und Stromsparberatung gekoppelt, die den Kunden Sparpotentiale in ihrem Haushalt aufzeigen soll. Die Antragsabwicklung erfolgt über die Sozialverbände "Caritas" und "Diakonie", die als Kooperatungspartner gewonnen wurden. Dies ist ein positives Beispeil, das von der Stadt Duisburg aufgegriffen werden könnte.
Der Antrag wird agelehnt.
Dafür: Die Minderheit (DIE LINKE. OL)
Dagegen: Die Mehrheit (CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP