Sie klingt noch in den Ohren, die kämpferische Rede der Gisela Walsken (MdL) vor der BI-Versammlung gegen die CO-Pipeline. Sie sei "als Anwohnerin selbst betroffen", sie werde sich "mit allen Kräften gegen den Bau der CO-Pipeline einsetzen" ... Noch auf dem Landesparteitag der SPD im August 07 war sie für einen Baustopp. Bei der Erörterung im Umweltausschuss des Landtages reichte es nur noch zu einer lahmen Enthaltung. Und als es am 23.1.08 zum Schwur kam, bei der Abstimmung über den Antrag der Grünen zur Aufhebung des Enteignungsgesetzes zugunsten der Bayer AG, stimmte sie bereits dagegen, wie alle anderen SPD-Mitglieder des Landtages, die ihr Herz für die angeblich gefährdete Chemieindustrie in NRW entdeckt hatten. Leider wurde dieses Einknicken vor den Profitinteressen der Bayer AG durch entsprechende Stellungnahmen von Guntram Schneider, DGB-Vorsitzender in NRW und Peter Hausmann, IGBCE-Chef von NRW auch noch begrüßt.

Leidtun können einem die SPD-Genossen vor Ort, auf deren Initiative hin die BI gegründet wurde. Sie sollten nicht nur überlegen, ob sie die richtigen Parteioberen wählen. Mit nur 72,4 % der Delegiertenstimmen erzielte Frau Walsken auf dem SPD-Unterbezirksparteitag am 16.02. immerhin das schlechteste Ergebnis bei den Wahlen zur Duisburger-Vize-Vorsitzenden. Viel wichtiger wäre es zu überlegen, ob die sozialdemokratischen Basismitglieder noch in der richtigen Partei sind. Sören Link, ebenfalls MdL, unterstützte den betrügerischen Eiertanz auch noch und lobte Walskens Auftritt vor der Bürgerschaft!

Eiertanz des OVG Münster

Einen Eiertanz anderer Art vollführte das OVG Münster mit den zu Unrecht euphorisch begrüßten Urteilen vom 17.12.07 und 23.1.08. Hierbei ging es noch nicht um die Sache selbst, sondern nur um die Berechtigung des Sofortvollzugs - trotz anhängiger Klagen, die normalerweise einen Aufschub bewirken. Das Gericht nahm Bedenken zur Gefährdung, zum Trassenverlauf, zur Grundgesetzverträglichkeit des Enteignungsgesetzes nachdenklich auf und hat Zweifel an dem Ausgang des Verfahrens in der Sache. Dennoch kommt es zu folgendem Urteil: Der Sofortvollzug sei rechtmäßig zum Bau der Pipeline (und um den geht es ja zurzeit noch), aber unrechtmäßig zum Betrieb der Pipeline (die Erlaubnis zum Betrieb ist ja noch gar nicht erteilt). Fazit: Die Bayer AG bzw. ihre Töchter haben also freie Hand für den Weiterbau - allerdings auf eigene Gefahr. Und jede Menge Zeit, die Bedenken hinsichtlich der Betriebserlaubnis durch geringfügige Korrekturen abzumildern, die es letztlich dem Gericht erlauben, die geäußerten Bedenken aus Gründen der Verhältnismäßigkeit angesichts des vollendeten Baues unter Wahrung des Gesichts hintanzustellen. Das von der Duisburger Stadtverwaltung beauftragte und inzwischen vorliegende Gutachten liegt bereits genau auf der Linie. Das, so möchte ich wetten, ist der Plan von Bayer, Landesregierung, Bezirksregierung und Gerichten. Ob er gelingt, hängt einzig vom Widerstand der Bevölkerung ab.