Altersarmut vorprogrammiert

Bundestagsmehrheit lehnt Stopp der Zwangsverrentung ab. Linksfraktion stimmte dagegen

Ab 2008 müssen ältere Hartz-IV-EmpfängerInnen damit rechnen, dass sie in Rente geschickt werden. Sie müssen damit Abschläge bis zu 18 Prozent hinnehmen. Wirksam wird diese Zwangsverrentung, da Ende 2007 die sogenannte 58er-Regelung ausläuft, die es erwerbslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 58 Jahren ermöglicht, sich von der Arbeitsvermittlung entbinden zu lassen. Hartz-IV-Empfänger können bisher bis zum 65. Lebensjahr Leistungen nach dem SGB II beziehen, ohne von sinnlosen Umschulungs- und Ein-Euro-Job-Angeboten behelligt zu werden. Die Linksfraktion hat mit dem Ziel, die Zwangsverrentung zu stoppen, einen entsprechenden Antrag ins Parlament eingebracht, der von allen anderen Parteien abgelehnt wurde.

"Wenn die 58er-Regelung Ende des Jahres wegfällt, werden potenziell hunderttausend Erwerbslose vorzeitig in die Rente gedrängt, um die Steuerkasse zu entlasten," so Klaus Ernst, MdB der LINKEN. "Die Rentner zahlen die Zeche für die verfehlte Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der Bundesregierung." Wer schon bislang wenig Geld hatte, wird damit auch im Alter benachteiligt. Zwangsverrentete Menschen, die nur geringe Rentenansprüche erworben haben, und damit ergänzende Sozialhilfe beantragen können, fallen nicht nur aus der Arbeitslosenstatistik raus, sie haben zugleich auch kein Anrecht mehr auf Vermittlungsleistungen. Dies betrifft insbesondere Frauen, die wegen der Erziehung ihrer Kinder zeitweise nicht erwerbstätig und so ohnehin geringere Rentenbeiträge eingezahlt haben. Sie betrifft alle Minijobber und Menschen, die nur zeitweilig beschäftigt waren. Für sie gelten dann die Bestimmungen des SGB XII.

Der Skandal dabei ist, dass sie dann nicht mehr die Ersparnisse von 250 Euro pro Lebensjahr behalten dürfen, wie andere ALG-II-BezieherInnen, sondern dieses Vermögen bis zu einem Betrag von 1.600 Euro einsetzen müssen, bevor sie einen Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter erhalten. Diese Regelung betrifft also all diejenigen besonders hart, die die viel beschworene private Altersversorgung ernst genommen haben. Ein Widerspruchsrecht der Betroffenen gibt es nicht. Mit dieser gesetzlichen Regelung schiebt die Bundesregierung die finanziellen Belastungen in die Verantwortung der Kommunen, denn sie sind für Zahlungen nach dem SGB XII zuständig. Auf sie kommen nach Berechnungen der Gewerkschaft ver.di ca. 50 bis 100 Millionen Euro jährlich an Ausgaben zu, was jede Sparpolitik der Kommunen ad absurdum führt.

Nur ein Teil des Problems

Die Abschaffung der 58-Regelung ist aber nur ein Teil des Problems. Ein erstes Warnsignal für die künftig wachsende Altersarmut ist die sprunghafte Zunahme der Zahl von Leistungsbeziehenden der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die schon jetzt zu verzeichnen ist. Allein im Zeitraum zwischen 2003 und 2005 wurde ein Anstieg um 40 Prozent verzeichnet. Die Ursachen dafür sind in der verfehlten Rentenpolitik der Vergangenheit zu finden. Nullrunden, Beitragszahlungen zur Pflegeversicherung sind nur zwei Beispiele dafür. Würden alle bisher beschlossenen Kürzungen schon heute wirksam, würde eine Rente von 1.000 Euro bei optimistischer Betrachtung nur noch 750 Euro betragen. Die Auswirkungen der Erhöhung des Rentenalters auf 67 sind damit noch gar nicht erfasst.

Um diese unhaltbare Entwicklung zu stoppen, müssen die Rentenkürzungen der letzten Jahre zurückgenommen werden. Dies gilt insbesondere für die Regelung, die den Arbeitgebern nur noch einen Beitragssatz von 10 Prozent abverlangt. Angesichts der Lohnzurückhaltung in den vergangenen Jahren und der Gewinnentwicklung, insbesondere der Konzerne, wäre ein deutlich höherer Beitrag der Arbeitgeber leicht zu verkraften.