Großflächige Umweltzonen sind nötig
n Von hohen und gesundheitsschädlichen Feinstaubbelastungen Betroffene können ihr Recht auf saubere Luft einklagen. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschied letztinstanzlich am 27.09.07, dass Kommunalverwaltungen zu Sofortmaßnahmen gezwungen werden können, sofern Aktionspläne zur Feinstaubbegrenzung der Bundes-länder noch nicht in Kraft sind. Das BVG-Urteil bestätigt damit das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf saubere Luft. Es trägt hoffentlich dazu bei, wirksame Maßnahmen gegen die viel zu hohe Belastung an viel zu vielen Orten zu beschleunigen, auch in Duisburg.
Feinstäube werden hauptsächlich durch Industrie und Verkehr verursacht. Je nach örtlichen Gegebenheiten können industrielle oder verkehrsbedingte Belastungen überwiegen. Im Duisburger Norden trägt z. B. Thyssen Krupp die Hauptverantwortung für die Feinstaubbelastung, in der City ist der Verkehr die Hauptquelle. Duisburg als Logistikzentrum ist außerdem durch LKW-Verkehr zusätzlich belastet. Seit Inkrafttreten der europäischen Feinstaubrichtlinie am 01.01.05 und der Übernahme in das deutsche Immissionsschutzrecht wurden vor allem im Ruhrgebiet neue Messstationen er-richtet. Die Ergebnisse bestätigen die hohe Belastung in industriellen Ballungsräumen und verkehrsreichen Innenstädten. Die maximal erlaubte Überschreitung von 35 Tagen pro Jahr mit mehr als 50 Mikrogramm (µg) Feinstaub pro Kubikmeter Luft wurde an allen Duisburger Messstationen zum Teil erheblich überschritten. Örtlich wurden Aktionspläne erstellt, Luftreinhaltepläne für den Duisburger Norden und Süden gibt es aufgrund der hohen Belastung mit Industrieemissionen schon seit Mitte der 90er Jahre. Die Aktionspläne enthalten verkehrsbezogene Maßnahmen und Maßnahmen, welche die Industrie ergreifen muss. Inwieweit sie bisher Wirkung gezeigt haben, lässt sich noch nicht abschließend sagen. Fakt ist, dass immer noch Überschreitungen verzeichnet werden.
Umweltzonen
Zur Verringerung der Belastung wird seit 2006 die Einführung flächendeckender Umweltzonen diskutiert. Bei Überschreitung der Grenzwerte können dort Fahrverbote erteilt werden, vor allem für Dieselfahrzeuge ohne Rußpartikelfilter und für ältere Fahrzeuge ohne oder mit veralteten Katalysatoren. Ganz mutig preschte Landesumweltminister Uhlenberg (CDU) im Februar vor und forderte die Einführung einer "Umweltzone Ruhr". Eine Machbarkeitsstudie bestätigte die Annahme, dass nur eine großflächige Lösung sinnvoll ist, sonst wird das Feinstaubproblem nur von Straße zu Straße verschoben. Nachdem der Minister heftige verbale Prügel von der Industrie, aber vor allem von Speditionsunternehmen bezogen hatte, knickte er schnell wieder ein. Jetzt sollen nur noch lokale, bestenfalls Gemeinden übergreifende Umweltzonen das Problem lösen.
Maßnahmebündel
Ein alleiniges Fahrverbot und halbherzig verabredete Maßnahmen mit der emittierenden Industrie werden nicht ausreichen, um eine nachhaltige Senkung der Umweltbelastung zu erreichen. Hier ist vor allem die Bundespolitik gefordert. Ein effizientes Klima- und Umweltprogramm muss her mit einem ganzen Bündel an Maßnahmen. Dazu gehören neben dem massiven Ausbau eines attraktiven öffentlichen Nah- und Fernverkehrs auch intelligente Lösungen für den rasant ansteigenden Güterverkehr. Dazu gehört eine Politik, die den Kraftwerksbau für fossile Brennstoffe - vor allem Braunkohle - sofort stoppt und massiv in die Forschung und den Ausbau erneuerbarer Energien investiert.