Demokratiedefizite beseitigen

Kommunales Wahlrecht jetzt einführen

Seit vielen Jahren herrscht in Deutschland ein demokratisches Defizit. Volle und gleiche Rechte erhalten nur solche Menschen, die einen deutschen Pass besitzen. Für alle anderen heißt es: keine Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, keine Berufsfreiheit, kein Widerstandsrecht, kein Zugang zu öffentlichen Ämtern und kein aktives und passives Wahlrecht. Damit werden Menschen demokratische Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte vorenthalten obwohl sie etwa seit zwanzig Jahren (33,5 Prozent), seit 30 Jahren und mehr (20,1 Prozent) oder seit mehr als 10 Jahren (60,6 Prozent) in der Bundesrepublik leben.

EU-BürgerInnen werden dabei mehr Rechte zugestanden - z. B. die freie Arbeitsplatzwahl innerhalb der EU oder das Kommunalwahlrecht an ihrem jeweiligen Wohnsitz als sog. Drittstaatenangehörige.

Die Große Koalition in Berlin hat im Juli 2007 den sog. Nationalen Integrationsplan vorgestellt. Ein wichtiges Signal - die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger - blieb jedoch aus. Dabei hat bereits die Ausländerbeauftragte der letzten Bundesregierung darauf hingewiesen, dass durch die Einführung des kommunalen Wahlrechts für EU-Bürger eine weitere Ungleichheit entsteht. "Wie", fragte sie, "soll man einem in Deutschland geborenen Türken plausibel machen, dass ein seit sechs Monaten ansässiger Grieche wählen darf und er nicht?"

"Es ist an der Zeit, dieses Demokratiedefizit zu beheben und Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen Leben zu ermöglichen." Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der LINKEN: "Die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger ist ein längst überfälliges Integrationssignal." Ein entsprechender Antrag wurde von der Linksfraktion eingebracht.

Die nächste Sitzung des Beirates für Integration in Duisburg wird über eine entsprechende Resolution beraten, die von der Ratsfraktion DIE LINKE. OL eingereicht wurde. Wir wollen, dass sich auch Duisburg gegenüber Land und Bund für das Kommunalwahlrecht für MigrantInnen stark macht. Wir hoffen, dass sie auch dem Rat vorgelegt und von diesem verabschiedet wird.