Pauschalierung der Heizkosten rechtswidrig
Leider versucht die ARGE Duisburg immer wieder, den Heizkostenanteil bei Hartz IV-EmpfängerInnen zu pauschalisieren und auf Kosten der Betroffenen Geld zu sparen. Sie kürzt nach Erhalt der Heizkostenabrechnung die monatlichen Kosten der Heizkostenvorauszahlung. Die ARGE berechnet die Kosten für die Heizung nach einer Formel, die schon zu Zeiten der Sozialhilfe Anwendung bei den Kommunen fand, aber diese Berechnung ist nicht zulässig. Auch vergisst sie, dass die Energiekosten wie Gas und Öl im vergangenen Jahr bis zu dreimal gestiegen sind und der Betroffene gar keine Möglichkeit der Einsparung hat.
Ein aktuelles Urteil des Landesozialgerichts Düsseldorf stärkt jetzt die Position der Betroffenen Hartz IV-EmpfängerInnen. Das Urteil besagt Folgendes:
Die Höhe der laufenden Kosten für die Heizung ergibt sich entweder aus dem Mietvertrag oder aus den Vorauszahlungsfestsetzungen der Energieversorgungsunternehmen. Bei der Prüfung durch die ARGE muss eine Vermutung der Angemessenheit sprechen, sofern nicht ernsthafte Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten gegeben sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Pauschalierung in der Regel nicht die Berechnung der angemessenen Heizkosten zu ersetzen vermag.
DIE LINKE. Duisburg rät deshalb, sich gegen Pauschalisierungsbescheide zu wehren und Kürzungen nicht einfach hinzunehmen.