Bürgerbegehren kaputt geprüft?
Der Rat beschloss am 17.9. mit Mehrheit, dass das Bürgerbegehren gegen weitere Anteilsverkäufe des Städtischen Klinikums und für den Erhalt der Gemeinnützigkeit aus formalen Gründen gescheitert ist. 393 gültige Unterschriften hätten am Ende gefehlt. Die Initiative bezweifelt dies. Nach erster Akteneinsicht fanden sich bereits zahlreiche Unterschriften, die als gültig hätten gewertet werden können. DIE LINKE vermutet weiterhin, dass das Bürgerbegehren durch Einflussnahme der Verwaltungsspitze "kaputt geprüft" wurde. Vielleicht gehen die Unterstützer (darunter die Gewerkschaft ver.di) noch verwaltungsgerichtlich dagegen vor. Auch bei anderer Gelegenheit hat sich Duisburg bereits einen zweifelhaften Ruf erworben, wenn es um demokratische Entscheidungsmöglichkeiten der BürgerInnen geht.
Unvergessen die Arroganz, die der OB auf Eingaben und Unterschriftensammlungen von engagierten EinwohnerInnen an den Tag gelegt hat, z. B. für den Erhalt des Schwimmbads in Wanheim oder gegen die Kündigung der 6 Gewerkschafter am Klinikum. Innerhalb kürzester Zeit und noch während der Sommerferien hat die Initiative gegen die weitere Privatisierung des Klinikums mehr als 18.000 Unterschriften (14. 860 würden reichen) für das Bürgerbegehren gesammelt. Zahllose Gespräche wurden an Informationsständen und bei Veranstaltungen mit BürgerInnen geführt. So wurde das Thema "Privatisierung" zum Stadtgespräch. Wer eine Unterschrift ablehnte, verwies häufig auf persönlich schlechte Erfahrungen mit dem Klinikum oder forderte, dass zunächst einmal der Geschäftsführer des Klinikums entlassen werden müsse.
Andere wiederum haben resigniert: "Die da oben machen sowieso was sie wollen" oder "Das bringt nichts - ich habe bei der Mercatorhalle und bei der Regattabahn vergeblich unterschrieben". Direkte Bürgerbeteiligung wird von Seiten des OB nicht gefördert. So ist es auch zu erklären, dass es in Duisburg keine eigene Satzung für Bürgerbegehren gibt.
Die Initiatoren werden im Unklaren gelassen, unter welchen Bedingungen die Unterschriften als zulässig angesehen werden. Bereits bei dem Bürgerbegehren gegen den Abriss der Mercatorhalle gab es erhebliche Zweifel, ob die Streichung von Unterschriften nicht willkürlich erfolgt ist.
Die CDU-Fraktionsvorsitzende Petra Vogt freut sich, dass das Bürgerbegehren zum Klinikum gescheitert ist. Dabei wurden fadenscheinige Argumente für die Streichung von 2.125 Unterschriften seitens der Verwaltung angegeben. So seien die Schriftbilder beim Adresseneintrag andere als bei der Unterschrift. Viele Eintragungen z. B. bei der Postleitzahl seien falsch gewesen.
Nach der Rechtsprechung gibt es aber nur zwei Kriterien, ob eine Unterschrift zulässig ist oder nicht. Nämlich die eigenhändige Unterschrift und das Geburtsdatum. Kürzlich hat das Oberverwaltungsgericht Berlin sogar entschieden: "Bezirksämter dürfen ein Bürgerbegehren nicht für gescheitert erklären, nur weil einige Unterzeichner kein Geburtsdatum in den Unterschriftenlisten nennen", und so einem Bürgerbegehren gegen drei geplante Parkgebührenzonen nachträglich zum Erfolg verholfen.
Viele ältere Menschen haben sich an den Informationsständen beim Ausfüllen der Unterschriftenlisten helfen lassen, aber natürlich selbst unterschrieben. Das soll nicht zulässig sein? Traurig genug, dass allein 573 Unterschriften deshalb gestrichen werden mussten, weil sie von MigrantInnen stammen, die seit Jahren hier leben und kein Kommunalwahlrecht besitzen. Deshalb fordert DIE LINKE u. a. erneut ein kommunales Wahlrecht für alle.
DIE LINKE jedenfalls ist davon überzeugt, dass das Bürgerbegehren die notwendige Zahl von Unterschriften erreicht hat. So wie Bürgerbegehren oft gehandhabt werden, soll der Bevölkerung direkte Demokratie verleidet werden, ganz entgegen der Intention des Gesetzes. Mit der kleinlichen Haltung will die Stadtspitze eine Abstimmung über Privatisierungen verhindern, weil sie die Auseinandersetzung fürchtet. BürgerInnen, die ein deutliches Zeichen gegen Privatisierung in allen Bereichen setzen wollen, können bei der nächsten Kommunalwahl DIE LINKE wählen.
SANA, die Saubermänner?
SANA ist ein privater Gesundheitskonzern. Eigentümer von SANA sind 33 private Krankenkassen als Kommanditaktionäre. SANA ist unter anderem in Remscheid aktiv. "SANA will zukünftig richtig GELD verdienen", siehe Süddeutsche Zeitung vom 11.10. ver.di berichtete bereits 2005: "Beim SANA-Klinikum Remscheid herrschen chaotische Zustände ..." Dies führt zu Missständen, die sowohl auf dem Rücken der PatientInnen als auch des Personals ausgetragen werden. Die Personalführung ist ungenügend, und das daraus resultierende Klima im Haus ist katastrophal. Es gibt erhebliche Patientenbeschwerden und eine Abwanderung von Patienten in Nachbarhäuser. Die Kommunikation mit Betriebsrat und Beschäftigten ist unzulänglich; Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats müssen häufig gerichtlich durchgesetzt werden. Die vor einem Jahr nicht zu verhindernde Ausgründung des Reinigungsbereiches in die SANA-eigene DGS hat zur Absenkung um ca. 1/3 der Einkommen für die Beschäftigten geführt. Der Küchenbetrieb wurde ebenfalls ausgegliedert und an die Fa. GKS (Gegenbauer Krankenhaus Service GmbH) gem. § 613 BGB übertragen.
Das Ganze geht zulasten des Personals und der Patienten. Warum haben sich CDU und Grüne in Duisburg gerade für SANA entschieden? Haben die Beschäftigten im Klinikum nicht genug gelitten? TK