Ratsantrag,19. März 2010

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Verfassungsbeschwerde - Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen DIE LINKE und der SPD zur Sitzung des Rates am 22.03.2010

Der Rat fordert den Oberbürgermeister auf, gegen die strukturelle Unterfinanzierung gesetzlicher Pflichtaufgaben im Sozialbereich für die Stadt Duisburg bzw. gemeinsam mit weiteren verschuldeten bzw. überschuldeten Kommunen, Verfassungsbeschwerde anzustrengen mit dem Ziel, die kommunale Handlungsfähigkeit im Rahmen des Selbstverwaltungsprinzips nach Art. 28 GG wieder zu erlangen.

Rathausvorplatz (Foto: Wolfgang Scholz)

Begründung:

Die Masse der kommunalen Schulden ist Ergebnis einer anhaltenden Unterfinanzierung bzw. Überforderung der kommunalen Ebene bei den gesetzlichen Pflichtaufgaben, insbesondere im Bereich der Sozialleistungen. Die strukturelle Unterfinanzierung gesetzlicher Pflichtaufgaben ist eine wesentliche Ursache für die Überschuldung unserer Stadt und für die Tatsache, dass die verfassungsmäßig garantierte kommunale Selbstverwaltung akut gefährdet ist.


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