Pressemitteilungen, Loveparade28. Juli 2010

Von: Linksfraktion & Linkspartei Duisburg

Love Parade-Katastrophe: Politische Konsequenzen unausweichlich

Trauer und Prptest am Unglücksort; Bild: Linkspartei Duisburg

Gemeinsame Erklärung von Kreisverbandsvorstand und Ratfraktion DIE LINKE Duisburg

Duisburg, den 27.07.2010

Die juristische Aufarbeitung der tragischen Ereignisse vom 24.07.2010 hat begonnen. Wir erwarten eine zügige und rückhaltlose Aufklärung, warum es zum Tod von 20 Love Parade-BesucherInnen, über 500 zum Teil schwer Verletzten und einem Verkehrschaos gekommen ist.

Im Mittelpunkt haben die offensichtlichen Fehleinschätzungen und Defizite des Sicherheits- und Verkehrskonzepts zu stehen. Beide sind über viele Monate von einem Kreis aus Veranstalter, Verwaltungsvertretern, Polizei, Feuerwehr, Verkehrsunternehmen und externen Fachleuten diskutiert und ausgearbeitet worden. Die Öffentlichkeit und die politischen Mandatsträger dieser Stadt haben einen Anspruch darauf, zu erfahren,

* warum die Entscheidung auf das problematische alte Güterbahnhofsgelände fiel
* welche Bedenken in der Sicherungsgruppe geäußert und warum sie ignoriert wurden
* wie das Genehmigungskonzept mit seinen Auflagen aussah
* was die Schwachstellen und Fehlentscheidungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Katastrophe waren
(Dazu zählen in jedem Fall auch die offenkundigen Organisations- und Kommunikationsdefizite beim Ordnerdienst des Veranstalters Lopavent sowie die Kommunikationsprobleme zwischen diesem und den Einsatzkräften der Polizei)
* warum wichtige Aussagen von Verantwortlichen auf der Pressekonferenz am 25.07.2010 mit den Fakten unvereinbar sind (u.a. Art der Verletzungen und Todesursachen)

Die Landtagsfraktion NRW DER LINKEN hat dementsprechend bereits am 27.07.2010 dem Innenminister eine umfangreiche Liste von Fragestellungen vorgelegt. Die Ratsfraktion DIE LINKE bringt diesen Fragekatalog auch in den Rat ein und will Auskunft von der Verwaltung (siehe Anlage).

Im Ergebnis der Untersuchungen erwarten wir strafrechtliche und disziplinarische Konsequenzen für die Verantwortlichen.

Wir erwarten darüber hinaus, dass gesetzliche Vorschriften und Verwaltungsabläufe für die Genehmigung künftiger kommerzieller Großveranstaltungen, von denen eine potenzielle erhebliche Gefährdung von TeilnehmerInnen und Bevölkerung ausgeht, einer gründlichen Revision unterzogen werden, um eine sachgerechte Gefahrenabschätzung zu gewährleisten und entsprechende Sicherheitsauflagen zu machen. Es ist insbesondere sicher zu stellen, dass Gewinnerwartungen, Prestigegewinn und politische Einflussnahme auf Kosten der Sicherheit nicht den Ausschlag geben. Dies war bei der Love Parade nach unseren Erkenntnissen ohne jeden Zweifel der Fall.

Abgesehen von den bereits jetzt offenkundigen schwerwiegenden Verfehlungen, die in den Verantwortungsbereich des Veranstalters fallen, gibt es eine politische Verantwortung der
Duisburger Verwaltungsspitze. Sie hat die Genehmigung erteilt. Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch zahlreiche Fragen offen sind, müssen die dafür Verantwortlichen bereits jetzt die politischen Konsequenzen ziehen. Wir erwarten den Rücktritt von OB Sauerland und dem Rechtsdezernenten Rabe.

Darüber hinaus hat die Ratsfraktion DIE LINKE beschlossen, eine Initiative zur Abwahl von OB Sauerland und Rechtsdezernent Rabe in Gang zu setzen, wenn beide nicht alsbald von ihren Ämtern zurücktreten.


Anlage
Fragenkatalog

Ratsfraktion DIE LINKE.
Duisburg, 27.07.10

10 Büro OB

Anfragen zur Ratssitzung am 04.10.10


Love-Parade-Katastrophe

Wir bitten um umgehende schriftliche Beantwortung folgender Fragen:


1. Was waren die entscheidenden Streitpunkte bei der Erarbeitung des Sicherheits- und Veranstaltungskonzeptes und warum und anhand welcher Kriterien wurde dann so entschieden, wie entschieden wurde?

2. Nach Angaben des Planungsdezernenten Dressler war das Gelände lediglich für 250 000 TeilnehmerInnen genehmigt. Der Loveparade-Veranstalter hat aber im Vorfeld selber mit 1,4 Millionen Besuchern gerechnet. Gab es im Vorfeld Einschätzungen (Polizei, Feuerwehr, Stadtverwaltung und Panikforschung) über das Risikopotential und die Eignung dieses Geländes?

3. Die Polizei spricht von maximal 350 000 TeilnehmerInnen, auch bei den Loveparades in Essen und Dortmund, sei man deutlich unter 1 Million geblieben. Der Veranstalter und die Stadt haben im Vorfeld dennoch von 1,4 Millionen gesprochen. Wie kommt es zu den völlig unterschiedlichen Zahlenangaben? Wieviele TeilnehmerInnen waren tatsächlich vor Ort?
Wieviele Stunden hätte es nach Einschätzung der Stadt  und der Duisburger Polizei gedauert rund 1,4 Millionen Menschen durch die sogenannten Vereinzelungsanlagen vor den Tunneln zu schleusen?
 
4. Im Vorfeld wurde u.a. von Polizeisprechern geäußert, man könne - wenn der Besucherstrom größer werde als erwartet - ohne Probleme den Zugang schließen. Welche Bedenken von Polizei und Feuerwehr wurden im Vorfeld geäußert und wie hat die Politik darauf reagiert?


5. Warum wurden die Bedenken von AnwohnerInnen  bgzl des Nadelöhrs bei der Vorbesprechung nicht berücksichtigt? (vgl: http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/Wir-wussten-dass-so-etwas-passieren-wuerde-id3281741.html )

6. Warum wurde der Tunnel als einziger Zugang geöffnet, obwohl es weitere direkte Zugänge zum Gelände gibt, z.B. direkt am HBF und über die Koloniestraße?

7. Warum fungierte der Eingang zeitgleich als Ausgang, so dass sich die ab-und zufließenden Massen gegenüberstanden und sich gegenseitig den Weg versperrten?

8. Warum wurde ein Party-LKW/Truck direkt am Eingang des Geländes genehmigt, obwohl dort ein Stauungsgefahr zu erwarten war?

9. Warum wurde Menschen der Zugang zum Gelände verwehrt, obwohl das Gelände und die Rampe noch nicht gefüllt waren und weitere Menschen Platz gehabt hätten?

10. Wer hat die Sperrung veranlasst?
 
11. Gab es alternative Konzepte von Polizei und Feuerwehr und wie unterschieden sie sich vom durchgeführten Konzept? http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,708370,00.html

12. Wie ist dann der Entscheidungsweg zwischen Stadt und Veranstalter gelaufen, wer war in die Erarbeitung und den Beschluss des Konzeptes dann weiterhin eingebunden?

13. Stimmt es, dass die Leitung des Tiefbauamtes Duisburg mit dem vorgelegten Konzept aufgrund des Fassungsvermögens des Geländes, seiner Lage und dem Nadelöhr starke Bauchschmerzen hatte?

14. Wie sahen die Handlungs-und Einsatzpläne der Polizei und der Stadt aus, für den Fall, dass der Besucherstrom das bekannte Fassungsvermögen des Geländes um ein Vielfaches übersteigt, vor allem rund um das Nadelöhr Karl-Lehr-Tunnel?

15. Waren nach Meinung der Stadtverwaltung ausreichend Polizisten auf dem Gelände?

16. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Ordnerstruktur und den Ordnereinsatz des Veranstalters?

17. Waren es im Sicherheitskonzept Maßnahmen zur Beschleunigung des Verkehrs an der Rampe um Tunnel vorgesehen und wenn ja, warum haben sie nicht gegriffen? Wenn nein, warum nicht?

18. Wieso gab es keine Einsatzkräfte innerhalb des Tunnels?

19. Warum wurden die Fluchtwege (A59)  so spät geöffnet?

20. Es gab und gibt zahlreiche Berichte über Menschen im Gleis und darüber, dass der Zugverkehr deswegen komplett lahmgelegt wurde. Wie wurde bahnseitig von der Bundespolizei gesichert?

21. Nach Angaben von Einsatzkräften aus dem Sanitäterbereich gab es keinen Informationsfluß von der Einsatzleitung an die Einsatzkräfte. Es gab weder eine Vor- noch eine Nachbesprechung. Welche Angaben kann die Stadtverwaltung dazu machen?

22. Welche Informationen liegen über die Vorwürfe gegen die Bundespolizei vor (vgl. Westfälische Rundschau und andere http://www.derwesten.de/nachrichten/Bei-Bundespolizei-sollen-Unterlagen-geloescht-sein-id3285300.html ), hinsichtlich der Löschung von Emails und Daten, die mit der Planung, Durchführung und dem Einsatzkonzept im Zusammenhang stehen?

23. Was passiert mit den Opfern (den Verletzen und den Angehörigen) der Tragödie? Werden sie entschädigt? Wo bekommen sie psychologische Betreuung?

24. Welche Angebote gibt es seitens der Stadt zur direkten und längerfristigen  psychologischen Betreuung der traumatisierten und psychisch erkrankten  VeranstaltungsbesucherInnen und Angehörigen.

25. Wie werden Schadensersatzforderungen von Opfern bearbeitet.

26. Welche Möglichkeiten haben die Betroffenen zur rechtlichen Beratung bei der Beantragung von Schadensersatzforderungen über ihre individuelle Situation hinaus (Sammelklagen?)

27. Würde der Verkauf von  Eintrittskarten und Einlasskontrollen den Veranstaltern, der Verwaltung und den Polizei- und Rettungskräften eine bessere Übersicht über die Zahl der anwesenden BesucherInnen verschaffen?


Gez. Hermann Dierkes