Pressemitteilungen29. Juni 2010

Von: Hermann Dierkes

Volkszählung 2011

Für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.06.2010 stellte die Linksfraktion eine Anfrage zu den Kosten für die geplante Volkszählung 2011 und die datenschutzrechtlichen Bedenken. „Wir sprechen uns gegen den Trend zur totalen Verdatung der Bevölkerung aus.

Hermann Dierkes

Wir sehen auch nicht ein, dass der Bund – der den Kommunen keine Aufgaben direkt übertragen darf - über die Landesregierungen den Kommunen wieder einmal hohe Kosten aufdrückt, diesmal für die Datensammelei“, so Hermann Dierkes, Fraktionsvorsitzender der LINKEN.

Und weiter: „Die Durchführung der Volkszählung 2011 obliegt den Kommunen.Seit Mai 2010 liegt ein entsprechender Landesgesetzentwurf vor. Darin wird die Kritik der Kommunen kaum berücksichtigt.

Derzeit ist nicht absehbar, wann das Gesetz vom neuen NRW-Landtag angenommen wird. Das gefährdet das gesamte Vorhaben, denn nach dem Fahrplan der alten Landesregierung sollen die Kommunen mit der Errichtung der Erhebungsstellen zum 1.11. 2010 startklar sein. Von der neuen Landesregierung erwarten wir, dass sie Änderungen an dem Gesetzentwurf vornimmt. Wie uns die Verwaltung auf unsere Anfrage mitteilte, ist nach dem Entwurf der Regierung Rüttgers lediglich die Erstattung der Kosten für Sachmittel seitens des Landes vorgesehen. Duisburg würde auf ca. 735.000 Euro sitzen bleiben. Das widerspricht dem Konnexitätsprinzip und treibt nicht nur Duisburg, sondern viele weitere Kommunen weiter in die Schuldenfalle. Etliche NRW-Städte wollen keine Vorbereitungen treffen, bevor das Gesetz nicht in Kraft ist.“

Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Dierkes weiter: „Gesammelt werden sollen auch Daten über Migrationshintergrund, Beruf und Religionszugehörigkeit, die über eine Kennziffer einzelnen Menschen zugeordnet werden können. Das verstößt gegen die Privatsphäre und das individuelle Selbstbestimmungsrecht. Ich hoffe, dass sich gegen diese Datensammelwut Widerstand organisieren wird, falls sich das nicht schon durch eine Verfassungsbeschwerde erledigt.“