Der Rat der Stadt möge beschließen:
Die Wirtschaftlichkeitsnachweise der Anbieter für den Bau des Neuen Berufskollegs Mitte werden vom Rechnungsprüfungsamt hinsichtlich Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft. Fachausschüssen und Rat wird vor Beschlussfassung ein entsprechender Bericht vorgelegt.
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Die Verwaltung wird aufgefordert, in Abstimmung mit der Überwachungsbehörde, eine quantitative Risikoanalyse des Gefahrenpotenzials der Fa. Grillo in Duisburg-Hamborn vornehmen zu lassen. Perspektivisch muss dies auch für andere der Störfallverordnung unterliegende Betriebe gelten.
mehrWir beantragen, den Beschlussentwurf Ziff. 4 (weitere Vorgehensweise) in Pkt. 6.3, S. 7 vorletzter Absatz, wie folgt zu ergänzen:
Im Anschluss an den Satz: „ … Fortschreibung des Stadterneuerungsprogramms Bedarfs orientiert eingesetzt werden.“
Wie folgt fortfahren:
„Dies betrifft insbesondere Stadtteile wie Hochheide (Stadtbezirk Homberg-Ruhrort-Baerl) sowie Hüttenheim und Wanheim (Stadtbezirk ...
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Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuordnung des Sparkassenwesens stößt auf erhebliche Bedenken des Rates der Stadt Duisburg. Der Rat hält das öffentlich-rechtliche Sparkassenwesen für unverzichtbar und bekräftigt seine Position vom Dezember 2006.
Nach dem geltenden Sparkassengesetz NRW haben Sparkassen einen öffentlichen Auftrag. Sie sind gemeinnützige Wirtschaftsunternehmen der ...
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I. Der Rat der Stadt Duisburg stellt fest:
Die Finanzierungsbedingungen der Krankenhäuser haben mittlerweile Existenz vernichtende Züge angenommen und machen die erfolgreichen Bemühungen der Geschäftsführungen und der Betriebsräte zur Schaffung bzw. zum Erhalt moderner und leistungsfähiger Krankenhäuser zunichte.
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Der Oberbürgermeister wird gebeten, die bezirklichen Haushaltstage - beginnend mit Haushaltsberatungen 2009 – qualitativ auszubauen, indem erstmals ein Konsultativverfahren eingeführt wird.
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Wir beantragen einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Ratsbeschlusses thematisches Einkaufszentrum/Rhein-Ruhr-Halle vom 05.12.07.
gez. Dierkes
gez. Kocalar
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Duisburg ist eine lebendige Stadt mit etlichen Großveranstaltungen im öffentlichen Raum. Das Angebot bestehender öffentlicher Toiletten reicht häufig nicht aus, sodass mobile Anlagen, die von Frauen und Männer genutzt werden können, speziell für die Zeit der Veranstaltungen aufgestellt werden müssen.
mehrWie weiter mit den Arbeitsgemeinschaften zwischen Kommunen und Bundesagentur für Arbeit nach dem BVG-Urteil vom 20.12.07?
Mit Urteil vom 20.12.07 hat das Bundesverfassungsgericht die heutige Form und Finanzierung der optionalen Trägerschaft (Arbeitsgemeinschaften zwischen Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) für die Grundsicherung nach dem SGB II als verfassungswidrig verworfen.
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Der Störfall bei der Fa. Grillo ist noch einmal glimpflich verlaufen. Belegschaft und umliegende Bevölkerung waren ernsten Gefahren für Leben und Gesundheit ausgesetzt. Nur dem beherzten Eingreifen der Einsatzkräfte ist es zu verdanken, dass nicht mehr passiert ist.
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