Anträge an den Rat
Die Ausschüsse/der Rat möge beschließen:
Die Zusammenlegung der Realschulen Rheinhausen I und II am Standort Körnerplatz wird – wie im Schulentwicklungsplan vorgesehen – bis zum Schuljahr 2009/10 realisiert.
mehrAusschuss/Rat möge beschließen:
Die Einrichtung und Verlegung der Realschulen I und II in Rheinhausen am Standort Körnerplatz wird in die Dringlichkeitslisten mit Prioritätenziffern in Kategorie I aufgenommen.
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Der Ausschuss/Rat möge beschließen:
Die Einrichtung und Verlegung der Alfred-Hitz-Schule (GHS Lange Straße) am Standort Ulmenstraße wird in die Dringlichkeitslisten mit Prioritätenziffern in Kategorie I aufgenommen.
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Ausschuss / Rat möge beschließen:
Die Verlegung der Alfred-Hitz-Schule (Gemeinschaftshauptschule Lange Straße) in das Gebäude der Realschule an der Ulmenstraße wird – wie im Schulentwicklungsplan vorgesehen – bis zum Schuljahr 2009/10 – realisiert.
mehrDer Rat der Stadt möge beschließen:
Die Wirtschaftlichkeitsnachweise der Anbieter für den Bau des Neuen Berufskollegs Mitte werden vom Rechnungsprüfungsamt hinsichtlich Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft. Fachausschüssen und Rat wird vor Beschlussfassung ein entsprechender Bericht vorgelegt.
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Die Verwaltung wird aufgefordert, in Abstimmung mit der Überwachungsbehörde, eine quantitative Risikoanalyse des Gefahrenpotenzials der Fa. Grillo in Duisburg-Hamborn vornehmen zu lassen. Perspektivisch muss dies auch für andere der Störfallverordnung unterliegende Betriebe gelten.
mehrWir beantragen, den Beschlussentwurf Ziff. 4 (weitere Vorgehensweise) in Pkt. 6.3, S. 7 vorletzter Absatz, wie folgt zu ergänzen:
Im Anschluss an den Satz: „ … Fortschreibung des Stadterneuerungsprogramms Bedarfs orientiert eingesetzt werden.“
Wie folgt fortfahren:
„Dies betrifft insbesondere Stadtteile wie Hochheide (Stadtbezirk Homberg-Ruhrort-Baerl) sowie Hüttenheim und Wanheim (Stadtbezirk Süd).“
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Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuordnung des Sparkassenwesens stößt auf erhebliche Bedenken des Rates der Stadt Duisburg. Der Rat hält das öffentlich-rechtliche Sparkassenwesen für unverzichtbar und bekräftigt seine Position vom Dezember 2006.
Nach dem geltenden Sparkassengesetz NRW haben Sparkassen einen öffentlichen Auftrag. Sie sind gemeinnützige Wirtschaftsunternehmen der Kommunen und Gemeindeverbände mit der Aufgabe,
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I. Der Rat der Stadt Duisburg stellt fest:
Die Finanzierungsbedingungen der Krankenhäuser haben mittlerweile Existenz vernichtende Züge angenommen und machen die erfolgreichen Bemühungen der Geschäftsführungen und der Betriebsräte zur Schaffung bzw. zum Erhalt moderner und leistungsfähiger Krankenhäuser zunichte.
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Der Oberbürgermeister wird gebeten, die bezirklichen Haushaltstage - beginnend mit Haushaltsberatungen 2009 – qualitativ auszubauen, indem erstmals ein Konsultativverfahren eingeführt wird.
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